












Bauland in der Siedlung
Grundstück verkaufen in Aschaffenburg-Österreicher Kolonie
In der durchgrünten Genossenschaftssiedlung ist teilbarer Gartengrund baulich rar – wir klären Baurecht und Bebaubarkeit und bringen Ihre Fläche gezielt an Bauträger und Bauherren.
Unverbindliche Erstberatung
Flächenarten in der Siedlung
Grundstück verkaufen in der Österreicher Kolonie – welche Fläche steht bei Ihnen an?
Baugrund ist in der Kolonie baulich selten: Die durchgrünte Genossenschaftssiedlung der 1920er Jahre mit ihren zweigeschossigen Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern bietet vor allem großzügige Gartengrundstücke, teilbare Parzellen und einzelne Flächen mit sanierungsbedürftigem Altbestand. Weil vergleichbare Flächen im gewachsenen Siedlungsbild kaum verfügbar sind, sind wohnnahe Grundstücke am Innenstadtrand für Bauträger und Bauherren interessant. Wir ordnen Ihre Fläche baurechtlich ein und vermarkten sie dort, wo sie den höchsten Erlös erzielt.
Fläche mit abrissreifem Bestand
Wenn der Bodenwert den Gebäudewert übersteigt: Wir rechnen transparent gegen, ob ein Verkauf als Abrissobjekt oder mit Altbestand den höheren Erlös bringt – inklusive Abrisskosten und möglicher Zwischenvermietung.
Erschlossene Baulücke in der Siedlung
Sofort bebaubare Lücken am ruhigen Innenstadtrand sind im gewachsenen Siedlungsbild selten. Wir bringen private Bauherren und professionelle Bauträger gleichzeitig in den Wettbewerb – für den bestmöglichen Preis.
Teilbares Gartengrundstück
Ein großzügiger Vor- oder Nutzgarten, eine abtrennbare Parzelle oder rückwärtiges Bauland – wir prüfen Teilbarkeit, Bebaubarkeit, Erschließung und steuerliche Folgen, bevor wir vermarkten.
Ergebnisse in der Siedlung
Der Bodenrichtwert ist nur der Ausgangspunkt – wir finden den wahren Preis Ihrer Fläche
Viele Eigentümer verwechseln den Bodenrichtwert mit dem Verkaufspreis – dabei ist er ein statistischer Zonendurchschnitt, nicht der Wert Ihrer konkreten Fläche. In der Österreicher Kolonie, wo teilbarer Baugrund im gewachsenen Siedlungsbild baulich rar ist, kann der tatsächlich erzielbare Preis den Richtwert deutlich übersteigen – vorausgesetzt, Baurecht und Teilungspotenzial werden professionell aufbereitet und mehrere Käufergruppen parallel angesprochen.
17+
Grundstücke und Flächen vermittelt
in der Rhein-Main-Region
5.0
Sterne Bewertung
auf Google
<9
Unter neun Wochen durchschnittlich
vom Baurechts-Check bis zur Beurkundung
Erfahrungen von Flächeneigentümern
Was Grundstückseigentümer aus der Kolonie nach dem Verkauf berichten
Persönliche Berichte von Eigentümern, die ihre Fläche in Aschaffenburg und der Region mit uns veräußert haben – von der zentralen Baulücke bis zum Abrissobjekt für den Geschosswohnungsbau. 5,0 Sterne auf Google.
Ein großes Dankeschön an Valuvis Immobilien! Als ich mich entschied, meine Wohnung in Frankfurt zu verkaufen, war ich mir unsicher über den aktuellen Immobilienmarkt und die Marktsituation. Das Team von Valuvis hat mir mit einer detaillierten Immobilienbewertung geholfen und den Wert meiner Wohnung präzise ermittelt. Ich war beeindruckt, wie professionell und effizient sie meine Wohnung vermarktet haben. Dank ihrer Expertise in Preisverhandlungen konnte ich einen tollen Verkaufspreis erzielen. Für alle, die einen zuverlässigen Immobilienmakler in Frankfurt suchen, kann ich Valuvis wärmstens empfehlen!
Professioneller Verkauf mit Top-Ergebnis
~ Magdalena Eichelsbacher
Der Verkaufsprozess mit diesem Immobilienmakler war eine durchweg positive Erfahrung. Die Bewertung der Immobilie basierte auf fundiertem Marktwissen, und die Verkaufsstrategie war effektiv und zielgerichtet. Die professionelle Herangehensweise und das umfassende Verständnis für den Immobilienmarkt führten zu einem schnellen Verkauf und einem hervorragenden Verkaufspreis. Die kontinuierliche Kommunikation und Beratung während des gesamten Prozesses waren außergewöhnlich und vermittelten uns ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
Strukturiert, transparent und erfolgreich
~ Bernd Rettig
Wir haben uns vom ersten Kontakt an gut aufgehoben gefühlt. Die Beratung war professionell, ehrlich und unaufdringlich – genau das, was man sich bei einem Immobilienkauf in dieser Größenordnung wünscht.
Rundum zufrieden mit dem Kaufprozess
~ Familie Schröder
Herr Rücker ist ein ehrlicher und offener Geschäftspartner. Ich kann ihn guten Gewissens empfehlen. Seine unkomplizierte Art und direkte Kommunikation haben die Zusammenarbeit sehr angenehm gemacht.
Ehrlich, direkt und absolut empfehlenswert
~ Lennart Rondi
Im Namen unserer Webagentur Geomodo bedanke ich mich für die tolle Zusammenarbeit mit Valuvis Immobilien. Wir sind froh in Frankfurt mit einem so zuverlässigen Immobilienmakler arbeiten zu können und freuen uns schon auf's nächste Mal.
Tolle Zusammenarbeit, gerne wieder
~ Niklas Rapp
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Professioneller Verkauf mit Top-Ergebnis
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Rundum zufrieden mit dem Kaufprozess
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Ehrlich, direkt und absolut empfehlenswert
~ Lennart Rondi
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Tolle Zusammenarbeit, gerne wieder
~ Niklas Rapp

Maximilian Rücker
Geschäftsführer
Unsere Bauland-Expertise
Grundstücke in der Österreicher Kolonie verkaufen wir mit Baurechtskenntnis und Zugang
Hinter einem Grundstücksverkauf in der Kolonie steht oft eine besondere Ausgangslage: das geerbte Siedlungshaus, dessen Grund wertvoller ist als das Gebäude; ein großzügiger Garten mit Teilungspotenzial; ein sanierungsbedürftiger Altbestand, der einem Neubau weichen könnte. Häufig kommt hinzu, dass viele Grundstücke der Siedlung historisch im Erbbaurecht ausgegeben wurden – ob Volleigentum oder Erbbaurecht vorliegt, ist im Einzelfall zu klären und mitentscheidend für die Vermarktung. Genau solche Konstellationen sind unser Spezialgebiet.
Beim Grundstück verkaufen in der Österreicher Kolonie kombinieren wir baurechtliche Ersteinordnung mit professioneller Potenzialdarstellung: Vivesta Studio bereitet Aufnahmen und Lagepläne so auf, dass Käufer das Baupotenzial der durchgrünten Wohnlage sofort erkennen. Über Novascale erreichen wir mit gezielten Kampagnen Bauträger und Investoren aus der gesamten Rhein-Main-Region – ein Käuferpool, den reine Portalinserate nicht erschließen.
Unsere Kenntnis des Aschaffenburger Baurechts ist detailliert: Wir wissen, dass die Flächen der Kolonie überwiegend nach Paragraf 34 BauGB beurteilt werden, worauf es beim Einfügen in das gewachsene Siedlungsbild ankommt, welche Rolle die Stellplatzsatzung spielt und wie sich ein etwaiges Erbbaurecht oder eine frühere Nutzung auf den Verkauf auswirken können.
Unser Ergebnis: über 17 erfolgreich vermittelte Grundstücke in der Region, häufig deutlich über dem Bodenrichtwert verkauft – und ein gewachsenes Netzwerk geprüfter Bauträger, Bauherren und Projektentwickler, das wir für jeden Verkauf aktivieren.
Maximilian Rücker
Geschäftsführer
Potenzialanalyse gratis
Wie viel ist Ihr Grundstück in der Österreicher Kolonie tatsächlich wert?
Fläche mal Bodenrichtwert ergibt selten den wahren Wert. Entscheidend sind die zulässige Bebauung nach Paragraf 34, GRZ und GFZ, der Zuschnitt, die Erschließung und ob eine Bauvoranfrage den Preis noch hebeln kann. Unser Online-Rechner liefert eine erste Orientierung – für die belastbare Einschätzung prüfen wir Ihre Fläche persönlich, inklusive baurechtlicher Ersteinordnung. Kostenlos und unverbindlich.
Hochwertig
Kostenlos
Unverbindlich
Persönlich
Hochwertige Analyse
Kostenlos und Unverbindlich
Persönliche Beratung
Ergebnis in wenigen Minuten
Bewerten Sie kostenlos Ihre Immobilie

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Besondere Flächensituationen
Ihr Grundstück in der Österreicher Kolonie verkaufen – auch bei komplexer Lage
Grundstücksverkäufe bringen Herausforderungen mit sich, die bei Häusern oder Wohnungen nicht existieren: ungeklärtes Baurecht, Altlastverdacht aus früherer Nutzung, Erbengemeinschaften oder ein Altbestand, der den Blick auf das Potenzial versperrt. Für jede Konstellation haben wir einen erprobten Weg.
Flächen mit abrissreifem Bestand
Wir rechnen objektiv: Verkaufspreis als Baugrundstück minus Abrisskosten versus Verkauf mit Altbestand – gegebenenfalls mit übergangsweiser Vermietung. Das lukrativere Szenario wird zur Vermarktungsstrategie.
Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Vorstellungen
Neutrale, belegbare Bewertung als gemeinsame Entscheidungsgrundlage – und ein Verkaufsprozess, der alle Parteien zufriedenstellt. Auch aus der Ferne steuerbar, wenn die Erben nicht in Aschaffenburg leben.
Gartenteilung und rückwärtige Bebauung
In manchen Lagen der Kolonie ist die Abtrennung einer Parzelle und eine Bebauung im rückwärtigen Bereich möglich. Wir prüfen baurechtliche Machbarkeit, Erschließung der Hinterliegerfläche und steuerliche Implikationen.
Vier Hebel für Ihren Flächenverkauf
Was den Verkaufspreis Ihres Kolonie-Grundstücks konkret maximiert
Ein Grundstück braucht keine schönen Fotos – es braucht geklärtes Baurecht, verständliche Potenzialdarstellung und den Zugang zu spezialisierten Käufergruppen. Genau das liefern wir, vollständig in der Maklergebühr enthalten.

Doppelte Wertermittlung: Vergleich plus Residual
Wir bewerten Ihre Fläche über zwei Methoden: den Vergleichswertansatz mit echten Transaktionsdaten und die Residualwertmethode, bei der wir rückwärts vom realisierbaren Bauprojekt in der gefragten Wohnlage rechnen.
Zwei unabhängige Bewertungsmethoden für maximale Verlässlichkeit
Baurechtliche Einordnung: Paragraf 34, GRZ, GFZ und Stellplatzsatzung
Kostenfrei und inklusive persönlicher Begehung

Baupotenzial sichtbar machen – nicht nur Fläche zeigen
Käufer entscheiden schnell, wenn sie sofort rechnen können. Wir bereiten Lageplan, Bebaubarkeit und alle baurechtlichen Eckdaten der Fläche in der Siedlung verständlich auf einer eigenen Objektseite auf.
Professionelle Aufnahmen und Lagedarstellungen durch Vivesta Studio
Eigene Objektseite mit allen Baurecht-Parametern auf einen Blick
Potenzialvisualisierung statt bloßer Flächenangabe
Ämter in Aschaffenburg – wir kennen die Wege
Katasteramt, Bauaufsicht, Baulastenverzeichnis, Grundbuch – Grundstücksverkäufe sind behördenlastig, in der Siedlung kommen Fragen zu Teilbarkeit, Erschließung von Hinterliegern und einem etwaigen Erbbaurecht hinzu. Unser Backoffice kennt die lokalen Abläufe und bereitet alles bank- und notarfertig auf.
Beschaffung sämtlicher Auskünfte bei den Aschaffenburger Ämtern
Klärung offener Punkte direkt mit Bauaufsicht und Umweltamt
Vollständige Dokumentation vor Vermarktungsstart

Bauträger und Investoren aus der Region gezielt ansprechen
Grundstücke verkaufen sich nicht über Wohnungsportale. Wir platzieren Ihre Fläche in der gefragten Wohnlage auf Fachportalen und schalten zusätzlich Social-Media-Kampagnen bei Bauträgern, Architekten und Projektentwicklern in der Rhein-Main-Region.
Im Schnitt 8 qualifizierte Anfragen monatlich durch Novascale-Kampagnen
Parallele Ansprache privater Bauherren und professioneller Bauträger
Erfahrungsgemäß 5–8 Prozent höhere Preise durch organisierten Wettbewerb

Doppelte Wertermittlung: Vergleich plus Residual
Wir bewerten Ihre Fläche über zwei Methoden: den Vergleichswertansatz mit echten Transaktionsdaten und die Residualwertmethode, bei der wir rückwärts vom realisierbaren Bauprojekt in der gefragten Wohnlage rechnen.
Zwei unabhängige Bewertungsmethoden für maximale Verlässlichkeit
Baurechtliche Einordnung: Paragraf 34, GRZ, GFZ und Stellplatzsatzung
Kostenfrei und inklusive persönlicher Begehung

Baupotenzial sichtbar machen – nicht nur Fläche zeigen
Käufer entscheiden schnell, wenn sie sofort rechnen können. Wir bereiten Lageplan, Bebaubarkeit und alle baurechtlichen Eckdaten der Fläche in der Siedlung verständlich auf einer eigenen Objektseite auf.
Professionelle Aufnahmen und Lagedarstellungen durch Vivesta Studio
Eigene Objektseite mit allen Baurecht-Parametern auf einen Blick
Potenzialvisualisierung statt bloßer Flächenangabe
Ämter in Aschaffenburg – wir kennen die Wege
Katasteramt, Bauaufsicht, Baulastenverzeichnis, Grundbuch – Grundstücksverkäufe sind behördenlastig, in der Siedlung kommen Fragen zu Teilbarkeit, Erschließung von Hinterliegern und einem etwaigen Erbbaurecht hinzu. Unser Backoffice kennt die lokalen Abläufe und bereitet alles bank- und notarfertig auf.
Beschaffung sämtlicher Auskünfte bei den Aschaffenburger Ämtern
Klärung offener Punkte direkt mit Bauaufsicht und Umweltamt
Vollständige Dokumentation vor Vermarktungsstart

Bauträger und Investoren aus der Region gezielt ansprechen
Grundstücke verkaufen sich nicht über Wohnungsportale. Wir platzieren Ihre Fläche in der gefragten Wohnlage auf Fachportalen und schalten zusätzlich Social-Media-Kampagnen bei Bauträgern, Architekten und Projektentwicklern in der Rhein-Main-Region.
Im Schnitt 8 qualifizierte Anfragen monatlich durch Novascale-Kampagnen
Parallele Ansprache privater Bauherren und professioneller Bauträger
Erfahrungsgemäß 5–8 Prozent höhere Preise durch organisierten Wettbewerb
Der Prozess
So verkaufen wir Ihr Grundstück in der Kolonie – sechs definierte Schritte
Beim Grundstücksverkauf entscheidet die Vorbereitung über den Preis: Geklärtes Baurecht und vollständige Unterlagen nehmen Käufern das Risiko – und Ihnen die Abschläge.
Situationsanalyse und Potenzialklärung
Geerbt, teilbares Gartengrundstück oder Fläche mit Altbestand? Im Erstgespräch ordnen wir ein, welches Potenzial Ihre Fläche in der Siedlung realistisch bietet – und klären, ob Volleigentum oder Erbbaurecht vorliegt. Kostenlos und unverbindlich.
Baurechts-Check und doppelte Bewertung
Einfügen nach Paragraf 34, GRZ und GFZ, Stellplatzsatzung, Baulasten, Altlastenhinweise und Erschließung – plus Bewertung über Vergleichs- und Residualwertmethode gleichzeitig.
Ämterkommunikation und Unterlagen
Grundbuch, Flurkarte, Baulastenverzeichnis, Altlastenauskunft, Erschließungsnachweise – unser Backoffice beschafft alles bei den Aschaffenburger Ämtern und bereitet es bankfertig auf.
Objektseite und Potenzialvisualisierung
Professionelle Aufnahmen, verständlicher Lageplan und eine eigene Objektseite, die Bebaubarkeit und GRZ/GFZ so darstellt, dass Käufer sofort rechnen können.
Gezielte Vermarktung und Netzwerkaktivierung
ImmoScout24-Premium plus Novascale-Kampagnen bei Bauträgern und Investoren plus direkte Ansprache aus unserem Netzwerk – im Schnitt 8 zusätzliche Anfragen monatlich.
Strukturierter Bieterprozess und notarielle Abwicklung
Wir strukturieren die Angebote – auf Wunsch im formalen Bieterverfahren –, prüfen Bonität und Finanzierungsnachweise und begleiten Sie bis zur Beurkundung.
Digitale Werkzeuge für Bauland
Technologie, die das Potenzial Ihres Kolonie-Grundstücks sichtbar macht.
Grundstücke verkaufen sich nicht über hübsche Wohnzimmerfotos. Vivesta Studio bereitet Aufnahmen und Lagedarstellungen so auf, dass das Baupotenzial der Fläche in der durchgrünten Wohnlage sofort erkennbar ist. Über Novascale bewerben wir Ihre Fläche gezielt bei Bauträgern und Investoren aus der gesamten Rhein-Main-Region.
Aufnahmen, die das Potenzial auf den ersten Blick zeigen
Unsere KI optimiert Grundstücksaufnahmen und Lagepläne automatisch – keine unscharfen Handyfotos mehr, sondern eine Darstellung, die professionelle Käufer erwarten und die das Baupotenzial der ruhigen Wohnlage am Innenstadtrand sofort transportiert.
Bauträger und Projektentwickler aus der Region ansprechen
Über Novascale schalten wir Anzeigenkampagnen auf Instagram und Facebook, die Bauträger, Architekten und Investoren in der Rhein-Main-Region erreichen. Im Schnitt 8 zusätzliche qualifizierte Anfragen monatlich – Käufer, die auf den Standard-Portalen nicht gezielt nach wohnnahem Bauland in Aschaffenburg filtern.
Behördenservice Bauland
Ämter, Akten und Baurecht in der Siedlung – alles vorbereitet, bevor die Vermarktung startet
Kaum eine Immobilienart erfordert so viele Behördenkontakte wie ein Grundstück: Flurkarte vom Katasteramt, Baulastenverzeichnis, Grundbuchauszug, Erschließungsnachweise, baurechtliche Einordnung von der Bauaufsicht. Bei Flächen der Kolonie kommen Fragen zu Teilbarkeit, Abstandsflächen, zur Erschließung von Hinterliegern und zu einem etwaigen Erbbaurecht hinzu. Unser Backoffice übernimmt die gesamte Kommunikation.

Flurkarte und Liegenschaftskarte vom Katasteramt Aschaffenburg angefordert
Grundbuchauszug und Baulastenverzeichnis vollständig beschafft
Baurechtliche Einordnung nach Paragraf 34 verständlich dokumentiert
Auf Wunsch: Koordination einer Bauvoranfrage zur Wertsteigerung vor dem Verkauf
Bisherige Flächenvermittlungen
Grundstücke, die wir in der Rhein-Main-Region erfolgreich veräußert haben
Von der erschlossenen Baulücke bis zum Abrissobjekt für den Geschosswohnungsbau – ausgewählte Referenzen mit geklärtem Baurecht, strukturierten Bieterprozessen und Preisen, die das Potenzial der Flächen widerspiegeln.

Verkauft
Familienfreundliches Reihenhaus
Nieder-Erlenbach (Frankfurt)
Verkaufspreis:
860.000 €
Verkaufsdauer:
4 Wochen
+3–5%
über Marktpreis

Verkauft
Penthouse mit Dachterrasse
Offenbach
Verkaufspreis:
1.050.000 €
Verkaufsdauer:
10 Wochen
+4–6%
über Marktpreis

Verkauft
Apartment als Kapitalanlage
Frankfurt-Niederrad
Verkaufspreis:
125.000 €
Verkaufsdauer:
4 Wochen
+10–15%
über Marktpreis

Verkauft
Wohn- und Geschäftshaus
Aschaffenburg
Verkaufspreis:
1.700.000 €
Verkaufsdauer:
6 Wochen
+6–8%
über Marktpreis

Verkauft
Familienfreundliches Reihenhaus
Nieder-Erlenbach (Frankfurt)
Verkaufspreis:
860.000 €
Verkaufsdauer:
4 Wochen
+3–5%
über Marktpreis

Verkauft
Penthouse mit Dachterrasse
Offenbach
Verkaufspreis:
1.050.000 €
Verkaufsdauer:
10 Wochen
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Verkauft
Apartment als Kapitalanlage
Frankfurt-Niederrad
Verkaufspreis:
125.000 €
Verkaufsdauer:
4 Wochen
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über Marktpreis

Verkauft
Wohn- und Geschäftshaus
Aschaffenburg
Verkaufspreis:
1.700.000 €
Verkaufsdauer:
6 Wochen
+6–8%
über Marktpreis
Flächenwert-Check
Grundstück verkaufen Österreicher Kolonie – was ist Ihre Fläche tatsächlich wert?
In der Kolonie, wo teilbarer Baugrund im gewachsenen Siedlungsbild baulich rar ist, kann der erzielbare Preis den Bodenrichtwert deutlich übersteigen – wenn Baurecht und Potenzial professionell aufbereitet werden. Unser Online-Rechner gibt eine erste Orientierung. Für die belastbare Bewertung prüfen wir persönlich: Bebaubarkeit, Zuschnitt, Teilbarkeit, Erschließung und Baulasten. Inklusive baurechtlicher Ersteinordnung, kostenlos und unverbindlich.


Grundstückswert in der Siedlung analysieren
Marktwert Ihrer Fläche in der Kolonie über Vergleichs- und Residualwertmethode – inklusive baurechtlicher Einordnung nach Paragraf 34 und Teilungspotenzial.
Kostenlose Grundstücksbewertung
Hauswert in der Kolonie ermitteln
Fundierte Wertermittlung für Ihr Siedlungs- oder Reihenhaus in der durchgrünten Wohnlage – getrennt nach Bodenanteil, Gebäude und Ertrag.
Kostenlose Hausbewertung
Wohnungswert in der Kolonie bestimmen
Erfahren Sie, was Ihre Wohnung in der Österreicher Kolonie erzielen kann.
Kostenlose Wohnungsbewertung
Persönlicher Kontakt
Lassen Sie uns über Ihr Grundstück in der Österreicher Kolonie sprechen
Ob Verkauf, Potenzialprüfung oder Gartenteilung – wir nehmen uns Zeit für Ihre spezifische Situation. Telefonisch, per E-Mail oder bei einem Ortstermin in der Siedlung. Ehrlich, unverbindlich und ohne Druck.
Bauland-Vermarktung in der Siedlung
So machen wir das Potenzial Ihres Kolonie-Grundstücks für Käufer greifbar
Grundstücke verkaufen sich über geklärtes Baurecht und eine überzeugende Potenzialdarstellung – nicht über Standardexposés. Wir erstellen professionelle Aufnahmen, dokumentieren Bebaubarkeit und die Vorzüge der ruhigen, durchgrünten Lage am Innenstadtrand auf einer eigenen Objektseite und platzieren Ihr Grundstück gezielt bei Bauherren, Bauträgern und Investoren aus der gesamten Rhein-Main-Region.

Professionelle Grundstücksaufnahmen und Lagepläne durch Vivesta Studio
Bebaubarkeit, GRZ, GFZ und Potenzialanalyse verständlich dokumentiert
Platzierung auf Fachportalen für Bauland und ImmoScout24 Premium
Jeder Interessent auf Bonität, Finanzierung und Baupläne vorqualifiziert
Grundstück verkaufen Aschaffenburg-Österreicher Kolonie
Beim Grundstücksverkauf in der Österreicher Kolonie den vollen Flächenwert realisieren
Der Grundstücksmarkt in der Genossenschaftssiedlung hat eigene Spielregeln: baulich kaum freie Flächen im gewachsenen Siedlungsbild, ein Baurecht, das überwiegend über das Einfügen in die Umgebung entschieden wird, und historisch teils im Erbbaurecht ausgegebene Parzellen. Hier beantworten wir die zehn wichtigsten Fragen – fundiert und mit dem Detailwissen, das den Unterschied macht.
Warum teilbarer Baugrund in der Kolonie baulich rar ist
Die Österreicher Kolonie ist eine gewachsene Genossenschaftssiedlung mit einem einheitlichen, durchgrünten Siedlungsbild aus den 1920er Jahren – freie Bauflächen sind hier die Ausnahme. Bebaubarer Grund in dieser ruhigen Wohnlage am Innenstadtrand ist deshalb ein strukturell seltenes Gut, das für Familien und Selbstbauer wie für regionale Bauträger interessant ist. Aschaffenburg bietet mit umsteigefreier Bahnverbindung nach Frankfurt und A3-Anschluss zugleich moderatere Quadratmeterpreise als das Rhein-Main-Zentrum. Für Eigentümer bebaubarer Flächen bedeutet diese Ausgangslage: Wer Baurecht und Teilungspotenzial professionell aufbereiten lässt, kann Ergebnisse über dem Bodenrichtwert erzielen. Selbst kleine Lücken oder teilbare Gartenparzellen sind in dieser Lage gefragt, weil vergleichbare Grundstücke in der Siedlung kaum verfügbar sind.
Bodenrichtwert versus tatsächlicher Verkaufspreis in der Siedlung
Der Bodenrichtwert ist ein vom Gutachterausschuss ermittelter Zonendurchschnitt – nicht der Preis Ihrer konkreten Fläche. Entscheidend für den tatsächlichen Preis ist die zulässige Bebauung: Die GRZ bestimmt die überbaubare Fläche, die GFZ die realisierbare Geschossfläche. Bauträger rechnen rückwärts: Wohnfläche mal erzielbarer Quadratmeterpreis in der gefragten Wohnlage, minus Bau- und Nebenkosten – der Rest ist ihr maximaler Grundstückspreis. Weil die durchgrünte Siedlung am Innenstadtrand als Wohnstandort geschätzt ist, kann der Residualwert einer gut bebaubaren Fläche den Bodenrichtwert spürbar übersteigen.
Paragraf 34 BauGB: Bauen im Innenbereich der Kolonie
Für die meisten Flächen der Österreicher Kolonie existiert kein qualifizierter Bebauungsplan – die Zulässigkeit eines Neubaus richtet sich nach Paragraf 34 BauGB, also danach, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Im einheitlichen Siedlungsbild aus zweigeschossigen Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern gibt dieser Maßstab die Richtung vor und lässt zugleich Interpretationsspielraum bei Höhe, Geschossigkeit und Dichte, den Käufer als Risiko einpreisen. Eine Bauvoranfrage bei der Bauaufsicht Aschaffenburg schafft hier Klarheit und kann den Preis spürbar steigern, weil sie dem Käufer die verbindliche Auskunft über das Machbare gibt. Wir prüfen die baurechtliche Situation vor der Vermarktung und koordinieren bei Bedarf die Bauvoranfrage.
Drei Käufertypen in der Siedlung mit drei Preislogiken
Für Flächen in der Kolonie gibt es drei typische Käufergruppen. Der Bauträger rechnet nüchtern über die Residualmethode und bietet umso mehr, je höher die zulässige GFZ ist – bei größeren Parzellen ist das oft der zahlungskräftigste Käufer. Der private Bauherr sucht den Bauplatz für ein eigenes Haus und zahlt für die ruhige, durchgrünte Lage am Innenstadtrand, häufig mit emotionalem Aufschlag. Und der Bestandshalter kauft eine Fläche mit Altbestand oder eine sanierungsfähige Immobilie, um langfristig Mietwohnraum zu schaffen. Nur mit einer Gruppe zu sprechen, ist der häufigste Fehler – wir bringen alle passenden Käufer parallel in einen strukturierten Prozess.
Erbbaurecht in der Siedlung: der zentrale Prüfpunkt vor dem Verkauf
Ein Teil der Kolonie geht auf die Gründung ab 1918/1919 zurück, als die Stadt Grundstücke am Österreicher-Denkmal im Erbbaurecht ausgab. Ob eine konkrete Fläche im Volleigentum steht oder ein Erbbaurecht besteht, ist deshalb im Einzelfall zu klären und beim Grundstücksverkauf ein zentraler Punkt: Bei Volleigentum verkaufen Sie den Grund selbst, bei einem Erbbaurecht das Recht, das Grundstück für die verbleibende Laufzeit zu nutzen und zu bebauen, gegen laufenden Erbbauzins. Restlaufzeit, Höhe des Erbbauzinses und die Bedingungen des Erbbaurechtsvertrags beeinflussen dann den erzielbaren Preis und den Käuferkreis erheblich. Wir prüfen die Eigentumsverhältnisse anhand des Grundbuchs, ordnen die Konstellation ein und stellen sie für Interessenten transparent dar, damit es in der Verhandlung keine Überraschungen gibt.
Gartenteilung und rückwärtige Bebauung in der Siedlung
In manchen Lagen der Kolonie gibt es Grundstücke mit großzügigem Vor- oder Nutzgarten oder rückwärtigem Bereich, der als eigenständige Baufläche abgetrennt und bebaut werden könnte. Voraussetzungen sind die baurechtliche Zulässigkeit nach Paragraf 34, die Einhaltung der Abstandsflächen zur Nachbarbebauung, eine gesicherte Erschließung des Hinterliegers – also Zufahrt und Leitungen – und die Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Weil das einheitliche Siedlungsbild von zusammenhängenden Grün- und Gartenflächen geprägt ist, sind Abstandsflächen, Belichtung und das Einfügen in die Umgebung kritische Punkte. Wir prüfen die Machbarkeit, bevor wir vermarkten, damit das Teilungspotenzial belastbar dargestellt werden kann.
Erschließung im Bestand: meist vorhanden, aber im Detail zu prüfen
Ein Grundstück gilt als voll erschlossen, wenn Straße, Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation gesichert sind. In den gewachsenen Lagen der Kolonie ist das für die straßenseitigen Flächen meist gegeben. Anders sieht es bei Hinterliegerflächen und abgetrennten Gartenparzellen aus: Hier muss die Erschließung des rückwärtigen Baufelds oft erst hergestellt oder über Geh- und Fahrtrechte gesichert werden, was fünfstellige Kosten verursachen kann. Käufer preisen fehlende Erschließung konsequent ein. Wir klären den Status vorab bei den zuständigen Versorgungsträgern und der Stadt, damit es in der Verhandlung keine Überraschungen gibt.
Stellplatzsatzung und Abstandsflächen als Wertfaktoren
In der Siedlung sind zwei baurechtliche Details besonders relevant: die kommunale Stellplatzsatzung und die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen. Neubauten müssen in der Regel eine bestimmte Zahl an Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück nachweisen – bei kleineren oder geteilten Parzellen kann das den nutzbaren Bauraum und damit den Residualwert des Grundstücks beeinflussen. Die Abstandsflächen begrenzen wiederum, wie hoch und wie nah zur Grenze gebaut werden darf, was im aufgelockerten, durchgrünten Siedlungsbild besonders ins Gewicht fällt. Beide Faktoren bestimmen mit, wie viel Geschossfläche realisierbar ist. Wir ordnen sie in der Bewertung ein, damit das dargestellte Potenzial dem tatsächlich Baubaren entspricht.
Der strukturierte Bieterprozess bei knappen zentralen Flächen
Bei Grundstücken in der Kolonie empfehlen wir häufig einen strukturierten Bieterprozess: Alle qualifizierten Interessenten erhalten die gleichen Informationen und geben innerhalb einer Frist ihr Angebot ab. Das schafft transparenten Wettbewerb und verhindert, dass das erste Angebot den Preis bestimmt. Gerade weil bebaubare Flächen in der gewachsenen Siedlung selten sind und Bauträger wie Selbstbauer gleichzeitig suchen, führt dieses Vorgehen erfahrungsgemäß zu Ergebnissen, die den ursprünglich geschätzten Wert spürbar übertreffen. Wir prüfen dabei jede Bonität und jeden Finanzierungsnachweis, damit am Ende ein zahlungsfähiger Käufer den Zuschlag erhält.
Steuern beim Grundstücksverkauf in der Kolonie: die Sonderregeln
Für unbebaute Grundstücke gelten eigene Steuerregeln: Die Befreiung für selbst genutztes Wohneigentum greift hier nicht – maßgeblich ist allein die Zehnjahresfrist zwischen Anschaffung und Verkauf. Bei geerbten Flächen wird die Haltefrist des Erblassers angerechnet, was häufig zur Steuerfreiheit führt. Besondere Vorsicht bei der Abtrennung einer Teilfläche des selbst bewohnten Grundstücks: Auch hier kann innerhalb der Frist Spekulationssteuer anfallen. Und wer innerhalb weniger Jahre mehrere Grundstücke veräußert, riskiert die Einstufung als gewerblicher Grundstückshändler. Wir machen frühzeitig auf diese Punkte aufmerksam; die verbindliche Klärung gehört zu Ihrem Steuerberater.
Praxisnahe Antworten für die Siedlung
Zehn Fragen, die Grundstückseigentümer aus der Kolonie uns stellen
Vom Bodenrichtwert über die Bauvoranfrage und das Erbbaurecht bis zur Steuerfrage – konkrete Antworten aus der täglichen Praxis in der Genossenschaftssiedlung von Aschaffenburg.
Was kostet es, mein Grundstück in der Österreicher Kolonie über Valuvis zu verkaufen?
Keinerlei Vorabkosten. Reine Erfolgsvergütung, in Bayern hälftig geteilt, erst bei tatsächlichem Abschluss. In der Provision enthalten sind die baurechtliche Ersteinordnung, eine eigene Objektseite mit Potenzialdarstellung, Novascale-Kampagnen bei Bauträgern und Investoren, Premium-Platzierungen und die vollständige Unterlagenbeschaffung bei den Aschaffenburger Ämtern. Es gibt keine versteckten Gebühren.
Wie ermitteln Sie den Wert meines Grundstücks in der Kolonie?
Über zwei unabhängige Methoden: den Vergleichswertansatz mit echten Transaktionsdaten und die Residualwertmethode, bei der wir rückwärts vom realisierbaren Bauprojekt in der gefragten Wohnlage rechnen. Entscheidend sind die Bebaubarkeit nach Paragraf 34 BauGB, GRZ und GFZ, die Stellplatzsatzung, der Erschließungsgrad, mögliche Baulasten und ein etwaiges Erbbaurecht. Online-Rechner für die Erstorientierung, persönliche Prüfung bei konkreten Plänen – inklusive baurechtlicher Ersteinordnung. Kostenlos.
Ist der Bodenrichtwert gleich meinem Verkaufspreis?
Nein – der Bodenrichtwert ist ein Zonendurchschnitt des Gutachterausschusses, nicht der Preis Ihrer konkreten Fläche. In der Kolonie kann der tatsächliche Verkaufspreis je nach Bebaubarkeit, Zuschnitt, Teilbarkeit und baurechtlichem Potenzial erheblich über dem Richtwert liegen. Eine gut bebaubare Lücke oder abtrennbare Gartenparzelle mit solider GFZ ist wegen der baulich knappen Verfügbarkeit im gewachsenen Siedlungsbild oft deutlich mehr wert, als der Richtwert allein vermuten lässt.
Sollte ich vor dem Verkauf eine Bauvoranfrage stellen?
In vielen Fällen ja – gerade weil im Innenbereich der Kolonie nach Paragraf 34 gebaut wird und das zulässige Maß Interpretationsspielraum lässt. Eine positive Bauvoranfrage gibt Käufern verbindliche Sicherheit über Höhe, Geschossigkeit und Dichte und kann den erzielbaren Preis spürbar steigern. Die Kosten von einigen Hundert Euro amortisieren sich durch den höheren Preis meist um ein Vielfaches. Ob sich der Aufwand in Ihrem Fall lohnt, prüfen wir gemeinsam und koordinieren die Bauvoranfrage auf Wunsch.
Kann ich einen Teil meines Gartens oder Grundstücks abtrennen und bebauen?
In manchen Lagen der Kolonie ja. Voraussetzungen sind die Zulässigkeit nach Paragraf 34, die Einhaltung der Abstandsflächen zur Nachbarbebauung, eine gesicherte Erschließung des Hinterliegers und die Vermessung durch einen öffentlich bestellten Ingenieur. Im aufgelockerten, durchgrünten Siedlungsbild sind Abstandsflächen, Belichtung und das Einfügen in die Umgebung die kritischen Punkte. Steuerlich ist Vorsicht geboten, weil auch bei Teilflächen selbst bewohnter Grundstücke Spekulationssteuer anfallen kann. Wir prüfen die Machbarkeit und empfehlen, frühzeitig einen Steuerberater einzubinden.
Auf meinem Grundstück steht ein altes Gebäude – soll ich vorher abreißen?
Meist nicht. Käufer – typischerweise Bauträger oder Bauherren – kalkulieren die Abrisskosten in ihr Angebot ein und wollen oft selbst über den Rückbau entscheiden. Wer vorab abreißt, trägt Kosten und Risiko. Wir rechnen beide Varianten transparent durch und vermarkten die lukrativere. In manchen Fällen bietet der Altbestand sogar einen Vorteil, wenn er sich bis zum Baubeginn übergangsweise vermieten lässt und so laufende Einnahmen bringt.
Steht mein Grundstück im Erbbaurecht – und was bedeutet das für den Verkauf?
Das ist im Einzelfall zu klären und beim Verkauf in der Kolonie ein zentraler Punkt: Teile der Siedlung wurden nach ihrer Gründung ab 1918/1919 im Erbbaurecht ausgegeben. Bei Volleigentum verkaufen Sie den Grund selbst; besteht ein Erbbaurecht, verkaufen Sie das Recht, das Grundstück für die verbleibende Laufzeit gegen Erbbauzins zu nutzen und zu bebauen. Restlaufzeit, Erbbauzins und die Vertragsbedingungen wirken sich dann auf Preis und Käuferkreis aus. Wir prüfen die Verhältnisse anhand des Grundbuchs und stellen die Situation für Interessenten transparent dar.
Welche Unterlagen brauche ich für den Grundstücksverkauf?
Grundbuchauszug (der auch ein etwaiges Erbbaurecht ausweist), Flurkarte, Baulastenverzeichnis, baurechtliche Einordnung und Erschließungsnachweise – bei einer geplanten Gartenteilung zusätzlich Angaben zu Abstandsflächen und Erschließung des Hinterliegers, je nach Fläche auch ein Bodengutachten. Die Ämter in Aschaffenburg haben eigene Bearbeitungszeiten. Unser Backoffice stellt alle Anfragen rechtzeitig und bereitet die Dokumentation bank- und notarfertig auf.
Wie läuft der Bieterprozess bei Grundstücken ab?
Wir sammeln qualifizierte Angebote innerhalb einer definierten Frist, prüfen Bonität und Finanzierungsnachweise und schaffen transparenten Wettbewerb. Auf Wunsch als formales Bieterverfahren mit gleichen Informationen für alle Interessenten. Der Vorteil: Der Markt bestimmt den Preis, nicht das erste Angebot. Weil bebaubare Flächen in der gewachsenen Siedlung selten sind und Bauträger wie Selbstbauer gleichzeitig suchen, übertrifft das Ergebnis häufig die ursprüngliche Schätzung.
Welche Steuern fallen beim Grundstücksverkauf an?
Die Zehnjahresfrist zwischen Anschaffung und Verkauf ist entscheidend – bei Erbflächen wird die Haltefrist des Erblassers angerechnet. Die Selbstnutzer-Befreiung greift bei unbebauten Flächen nicht. Vorsicht ist bei der Abtrennung von Teilflächen und bei Mehrfachverkäufen geboten, weil dann eine gewerbliche Einstufung drohen kann. Wir machen frühzeitig auf die relevanten Punkte aufmerksam; die verbindliche steuerrechtliche Klärung empfehlen wir mit Ihrem Steuerberater.
Über die Siedlung hinaus
Grundstück verkaufen in der Österreicher Kolonie und der gesamten Region
Über die Österreicher Kolonie hinaus begleiten wir Grundstückseigentümer in ganz Aschaffenburg und der Rhein-Main-Region beim Verkauf – mit detaillierter Baurechtskenntnis, professioneller Potenzialaufbereitung und dem Netzwerk, das Ihre Fläche an den richtigen Käufer bringt.





