Bodenwert an der Gemarkungsgrenze
Grundstück bewerten in Bad Homburg-Ober-Erlenbach
Baulücke im alten Kern, Restfläche am Feldrand oder Acker in der Wetterauer Flur: Wer in Bad Homburg-Ober-Erlenbach ein Grundstück bewerten lassen will, erfährt bei uns zuerst den Status der Fläche und dann den Wert.


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Der Rahmen entscheidet, nicht die Größe
Grundstück bewerten in Bad Homburg-Ober-Erlenbach: Was zulässig ist, bestimmt den Bodenwert
Ober-Erlenbach ist der einzige Stadtteil Bad Homburgs, der nicht am Taunushang liegt, sondern in der flachen, offenen südlichen Wetterau. Das prägt den Flächenbestand stärker als jede Adresse: Auf den geschlossenen alten Kern um St. Martin folgen wenige, eng eingefasste Baulücken zwischen gewachsenen Parzellen. Am Ortsrand liegt das Gewerbeband Am Lohwald, das Ende der 1960er Jahre auf einer früheren Viehweide ausgewiesen wurde. Dahinter öffnet sich die Feldflur mit Acker- und Grünland, Gartengrundstücken und einzelnen Hofstellen bis hin zur Staatsdomäne Oberhof an der Burgholzhäuser Straße. Zwischen diesen Bereichen liegen wenige hundert Meter, in der Bewertung aber ganze Größenordnungen. Denn ob eine Fläche dem Innenbereich zugerechnet wird und sich in die vorhandene Bebauung einfügen kann, ob ein Bebauungsplan gilt oder ob sie planungsrechtlich zum Außenbereich nach Paragraf 35 des Baugesetzbuchs gehört, entscheidet über alles, was danach kommt. Diese drei Punkte klären wir, bevor über eine Zahl gesprochen wird.
Das zulässige Maß der Nutzung herauslesen
Wie viel Bauvolumen eine Parzelle trägt, steht im Bebauungsplan: Die Grundflächenzahl begrenzt den überbaubaren Anteil, die Geschossflächenzahl die Summe der Geschossflächen, dazu kommen Bauweise und Höhe. Wo kein Plan gilt, zieht stattdessen das Einfügungsgebot die Grenze, und dann zählt, was in der Nachbarschaft tatsächlich steht. Wir sehen nach, welche Grundlage für Ihre Ober-Erlenbacher Fläche maßgeblich ist.
Vom denkbaren Endprodukt zurück auf den Boden rechnen
Wer Flächen kauft, um darauf zu bauen, rechnet rückwärts: erwarteter Erlös des fertigen Gebäudes abzüglich Bau-, Erschließungs- und Vertriebskosten sowie Wagnis und Gewinn. Der Rest ist das, was der Boden hergeben muss. Diese Residualbetrachtung stellen wir neben die Einordnung des Bodenrichtwerts, statt Quadratmeter mit einer Tabellenzahl zu multiplizieren.
Zuwegung, Erschließung und Baulasten vorab klären
Eine Fläche ohne gesicherte Zufahrt, ohne vollständige Anschlüsse oder mit einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Verpflichtung ist etwas anderes wert als eine, bei der all das geregelt ist. In der offenen Flur rund um Ober-Erlenbach reicht ein Feldweg als Zuwegung nicht aus. Wir bringen diese Punkte vor der Bewertung auf den Tisch, nicht erst in der Verhandlung.
Aus dem Status wird eine Zielgruppe
Der Bodenwert hängt am Status, nicht an der Quadratmeterzahl
Eine Flächenbewertung endet nicht bei einer Summe, sie beschreibt zugleich, wer diese Fläche später überhaupt erwerben würde. Für eine Baulücke im alten Kern ist das jemand, der dort ein einzelnes Haus verwirklichen will und mit engen Nachbargrenzen zurechtkommt. Für eine Fläche am Gewerbeband sind es Betriebe, die Rangierraum und Hallenfläche brauchen. Für Acker- und Grünland in der Feldflur sind es Landwirte und Bestandshalter aus dem Ort. Steht der Status fest, steht damit auch fest, an wen sich eine spätere Vermarktung richten müsste.
Sichtbar bei denen, die auf dieser Fläche etwas vorhaben
Ob ein einzelner Bauherr, ein Handwerksbetrieb mit Platzbedarf am Lohwald oder ein landwirtschaftlicher Nachbar aus der Flur: Das sind drei völlig verschiedene Adressatenkreise. Der geklärte Flächenstatus sagt, welcher davon gemeint ist. Eine spätere Anzeige wird dann nach Region, Lebenslage und Interesse ausgespielt, statt in einer Portalliste auf Zufall zu hoffen.
Eine Objektseite, die das Planungsrecht erklärt
Bei einer unbebauten Fläche gibt es keine Küche und kein Wohnzimmer zu zeigen; überzeugen muss die Auskunft darüber, was dort entstehen darf. Auf einer eigenen Objekt-Website lassen sich Zuschnitt, Zuwegung, Erschließungsstand und der planungsrechtliche Rahmen so darstellen, dass Interessenten die Fläche einordnen können. Wer sich damit befasst, bleibt länger und fragt gezielter an.
Anfragen von Leuten, die den Außenbereich kennen
Bei Flächen kommen erfahrungsgemäß viele Anfragen von Menschen, die sich einen Bauplatz erhoffen, wo planungsrechtlich keiner ist. Wir sprechen vorab selbst mit den Interessenten und benennen offen, in welchem Status Ihre Fläche steht. Danach führen Sie nur noch Gespräche mit Leuten, für die genau diese Fläche realistisch ist.
Mit einer Herleitung statt mit einem Wunsch verhandeln
Wer erklären kann, warum seine Fläche über oder unter einer Richtwertangabe liegt, verhandelt aus einer anderen Position. Zuschnitt, Tiefe, Zuwegung und der Erschließungsstand sind dann benannte Positionen. Pauschalen Abschlagsforderungen fehlt damit die Grundlage.
Keine Wochen mit ungeklärtem Planungsrecht verlieren
Flächen, deren Status erst während der Vermarktung geklärt wird, bleiben liegen, weil jeder ernsthafte Interessent zuerst beim Bauamt nachfragt. Ist die Auskunft vorher eingeholt, beginnt eine spätere Vermarktung ohne diese Hängepartie. In einem Ort, in dem man einander kennt, spricht sich eine lange stehende Fläche außerdem herum.
Wenn zwei Parteien dieselbe Parzelle wollen
Bauplätze in einem gewachsenen Ortsteil ohne Schienenhalt sind kein Massengut; sobald mehrere Parteien dieselbe Fläche wollen, verschiebt sich das Ergebnis nach oben. Voraussetzung ist ein Ausgangswert, der zum planungsrechtlichen Status passt. Ein zu hoher Start verhindert genau diesen Wettbewerb.
Die Statusfrage kommt zuerst
Baureife, Bauerwartung, Außenbereich – die Ober-Erlenbacher Statusfrage
Baureifes Land ist nach öffentlichem Recht bebaubar und erschlossen, Bauerwartungsland lässt eine Bebauung erst erwarten, und im Außenbereich nach Paragraf 35 des Baugesetzbuchs sind Vorhaben nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Zwischen diesen Stufen liegt der größte Teil des Werts. Ob sich die geklärte Zahl später auch erzielen lässt, entscheidet die Vermarktung: Ein reines Portal-Inserat bringt im Schnitt 5 Anfragen im Monat, ein Inserat mit begleitender Werbekampagne 13.
Ohne Werbekampagne
Nur ImmoScout-Inserat
Ø 5 Anfragen
Ø 4 Besichtigungen pro Monat
Ca. 3,8 Monate Vermarktungsdauer
Mit paralleler Werbekampagne
ImmoScout + Werbekampagne
Ø 13 Anfragen
Ø 8 Besichtigungen pro Monat
Ca. 1,7 Monate Vermarktungsdauer
Das Baurecht der Fläche vor jeder Zahl geprüft
Weil vorab feststeht, was auf der Fläche zulässig ist, werden gezielt die Interessenten angesprochen, für die genau dieser Status taugt. Die Zahl der Vor-Ort-Termine steigt dadurch von 4 auf 8 pro Monat, und es kommen weniger Leute, die eine ganz andere Fläche suchen.
Kürzer am Markt, weil die Auskunft schon vorliegt
Für eine Fläche ohne begleitende Kampagne vergehen im Schnitt 3,8 Monate, begleitet sind es rund 1,7; das entspricht einer um bis zu 50 Prozent kürzeren Vermarktung. Voraussetzung bleibt, dass der planungsrechtliche Rahmen vorher geklärt und nicht erst auf Nachfrage recherchiert wird.
Wettbewerb um eine Fläche mit geklärtem Rahmen
Sobald zwei oder drei geprüfte Parteien dieselbe Parzelle haben wollen, endet der Abschluss erfahrungsgemäß 5–8 Prozent oberhalb eines Einzelgebots. Tragen kann diesen Wettbewerb allerdings nur ein Ausgangswert, der zum tatsächlichen Status der Fläche passt.
Ohne geklärten Flächenstatus bleibt jeder Quadratmeterpreis geraten
Eine Fläche am Rand der Ober-Erlenbacher Feldflur kann baureif, bauerwartend oder schlicht Ackerland sein, und von außen sieht man ihr das nicht an. Wir holen die Auskunft ein, bevor wir rechnen, und sagen offen, welche Frage nur das Bauamt verbindlich beantworten kann.
Mehr erfahren zur Valuvis Methode
Flächen zwischen Ortsrand und Feldweg
Warum zwei benachbarte Parzellen völlig verschieden eingeschätzt werden
Bei unbebauten Flächen gehen Größe und Wert so weit auseinander wie bei keiner anderen Objektart. Eine schmale Lücke zwischen zwei Häusern im alten Kern, auf der sich das Einfügungsgebot mit engen Abstandsflächen und einer schwierigen Zufahrt verbindet, folgt einer anderen Logik als eine regelmäßig geschnittene Parzelle in den jüngeren Wohnlagen. Und beide haben mit einem Ackerstück in der offenen Flur, das planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet ist, praktisch nichts gemein, selbst wenn die Quadratmeterzahl identisch wäre. Wer hier mit einem einzigen Ansatz über alle Lagen rechnet, kommt zwangsläufig auf eine Zahl, die für keine einzelne Fläche stimmt. Bei uns steht deshalb die Auskunft am Anfang: erst der planungsrechtliche Status, dann Zuschnitt, Zuwegung und Erschließung, danach die Einordnung des Richtwerts und die Gegenrechnung aus Sicht dessen, der dort bauen würde. Das kostet Zeit und ist der Unterschied zwischen einer Zahl, die einer Prüfung standhält, und einer Multiplikation, die beim ersten Rückfragen zusammenfällt.
1.200+
Objekte bewertet
in Ober-Erlenbach, im Hochtaunuskreis und der Wetterau
5.0
Sterne Bewertung
auf Google
3 min
für Ihre Angaben im Fragebogen
die Prüfung erledigt danach ein Mensch
Stimmen von Eigentümern aus der Flur
Was Eigentümer nach der Einordnung ihrer Fläche berichten
Rückmeldungen von Menschen, denen ein Stück Boden in Ober-Erlenbach gehört – eine Baulücke im gewachsenen Kern, eine Restfläche hinter dem eigenen Garten, ein Gartengrundstück am Feldweg oder Ackerland in der Flur. 5,0 Sterne auf Google für eine Einschätzung, die mit der Statusfrage beginnt statt mit dem Taschenrechner.
Ein großes Dankeschön an Valuvis Immobilien! Als ich mich entschied, meine Wohnung in Frankfurt zu verkaufen, war ich mir unsicher über den aktuellen Immobilienmarkt und die Marktsituation. Das Team von Valuvis hat mir mit einer detaillierten Immobilienbewertung geholfen und den Wert meiner Wohnung präzise ermittelt. Ich war beeindruckt, wie professionell und effizient sie meine Wohnung vermarktet haben. Dank ihrer Expertise in Preisverhandlungen konnte ich einen tollen Verkaufspreis erzielen. Für alle, die einen zuverlässigen Immobilienmakler in Frankfurt suchen, kann ich Valuvis wärmstens empfehlen!
Professioneller Verkauf mit Top-Ergebnis
~ Magdalena Eichelsbacher
Der Verkaufsprozess mit diesem Immobilienmakler war eine durchweg positive Erfahrung. Die Bewertung der Immobilie basierte auf fundiertem Marktwissen, und die Verkaufsstrategie war effektiv und zielgerichtet. Die professionelle Herangehensweise und das umfassende Verständnis für den Immobilienmarkt führten zu einem schnellen Verkauf und einem hervorragenden Verkaufspreis. Die kontinuierliche Kommunikation und Beratung während des gesamten Prozesses waren außergewöhnlich und vermittelten uns ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
Strukturiert, transparent und erfolgreich
~ Bernd Rettig
Wir haben uns vom ersten Kontakt an gut aufgehoben gefühlt. Die Beratung war professionell, ehrlich und unaufdringlich – genau das, was man sich bei einem Immobilienkauf in dieser Größenordnung wünscht.
Rundum zufrieden mit dem Kaufprozess
~ Familie Schröder
Herr Rücker ist ein ehrlicher und offener Geschäftspartner. Ich kann ihn guten Gewissens empfehlen. Seine unkomplizierte Art und direkte Kommunikation haben die Zusammenarbeit sehr angenehm gemacht.
Ehrlich, direkt und absolut empfehlenswert
~ Lennart Rondi
Im Namen unserer Webagentur Geomodo bedanke ich mich für die tolle Zusammenarbeit mit Valuvis Immobilien. Wir sind froh in Frankfurt mit einem so zuverlässigen Immobilienmakler arbeiten zu können und freuen uns schon auf's nächste Mal.
Tolle Zusammenarbeit, gerne wieder
~ Niklas Rapp
Ich war anfangs etwas skeptisch, weil der Immobilienmarkt momentan ja eher unübersichtlich ist, aber das Team der Valuvis GmbH hat mich komplett überzeugt. Was mir besonders positiv aufgefallen ist: Man ist hier keine Nummer. Mein Ansprechpartner, Herr Rücker, war gefühlt immer erreichbar und hat sich immer viel Zeit genommen, mir alles in Ruhe zu erklären. Alles verlief super transparent und professionell.
Persönlich betreut statt nur eine Nummer
~ Tanja F.
Der Verkaufsprozess mit diesem Immobilienmakler war eine durchweg positive Erfahrung. Die Bewertung der Immobilie basierte auf fundiertem Marktwissen, und die Verkaufsstrategie war effektiv und zielgerichtet. Die professionelle Herangehensweise und das umfassende Verständnis für den Immobilienmarkt führten zu einem schnellen Verkauf und einem hervorragenden Verkaufspreis. Die kontinuierliche Kommunikation und Beratung während des gesamten Prozesses waren außergewöhnlich und vermittelten uns ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Maximilian Rücker
Geschäftsführer
Wie wir an eine Fläche herangehen
Bei einer Ober-Erlenbacher Fläche fragen wir zuerst nach der Grenze des Innenbereichs
Boden hat keinen Wert an sich. Er hat den Wert dessen, was auf ihm zulässigerweise geschehen darf, und deshalb beginnt eine ernsthafte Flächenbewertung nicht mit dem Aufmaß, sondern mit einer Auskunft. Gilt für die Parzelle ein Bebauungsplan mit festgesetztem Maß der Nutzung? Liegt sie im im Zusammenhang bebauten Ortsteil, sodass sich ein Vorhaben in die Eigenart der Umgebung einfügen müsste? Oder beginnt hinter der letzten Grundstücksgrenze bereits der Außenbereich, in dem nur wenige, eng umrissene Vorhaben überhaupt zulässig sind? In Ober-Erlenbach verläuft diese Grenze mancherorts mitten durch das, was auf der Karte nach einer zusammenhängenden Fläche aussieht.
Der Bodenrichtwert des zuständigen Gutachterausschusses ist dabei eine ernstzunehmende Quelle, aber eben nur eine Ausgangsgröße. Er beschreibt ein gedachtes Grundstück mit üblichem Zuschnitt und einem bestimmten Entwicklungszustand. Weicht Ihre Fläche davon ab, weil sie sehr tief und schmal ist, weil sie nur über ein Nachbargrundstück erreichbar wäre, weil Anschlüsse fehlen oder weil auf ihr noch ein Altbestand steht, muss der Wert angepasst werden. Wir nennen deshalb bewusst keine Zahl aus einer Tabelle, sondern zeigen, welche Zu- und Abschläge für Ihre Parzelle begründbar sind und welche nicht.
Dazu kommt die Gegenrechnung aus der Sicht dessen, der auf der Fläche etwas verwirklichen möchte. Er überlegt, was am Ende dort steht und was es einbringt, zieht Bau- und Erschließungskosten sowie sein Wagnis ab und erhält so den Betrag, den er für den Grund aufbringen kann. Bei kleinen Baulücken im gewachsenen Kern fällt diese Rechnung anders aus als bei einer regelmäßig geschnittenen Fläche am Ortsrand oder bei einer Gewerbefläche am Lohwald, wo Hallenhöhe, Andienung und Stellplatzbedarf die Kalkulation bestimmen. Beide Wege nebeneinanderzustellen ist aufwendiger, führt aber zu einer Spanne, die man begründen kann.
Am Ende steht keine nackte Summe, sondern eine Herleitung mit Zwischenschritten: Status, Zuschnitt, Zuwegung, Erschließungsstand, eingetragene Baulasten, Altbestand und die daraus folgende Anpassung. Damit können Sie zur Bank, zum Notar oder in ein Gespräch unter Miterben gehen. Diese Systematik stützt sich auf über 1.200 Einschätzungen und auf 17 Grundstücke, die wir in der Rhein-Main-Region vermittelt haben. Der Fragebogen ist dabei nur der Einstieg; belastbar wird die Zahl in der persönlichen Prüfung und, wo es sinnvoll ist, bei einem Gang über die Fläche – beides kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Maximilian Rücker
Geschäftsführer
Bodenwert in Ober-Erlenbach anfragen
Grundstück in Bad Homburg-Ober-Erlenbach bewerten lassen – Fläche und Adresse genügen
Im Fragebogen wählen Sie die Objektart Grundstück, tragen die Fläche ein und nennen die Adresse; ein Baujahr wird bei unbebauten Flächen nicht abgefragt. Danach übernehmen wir: Wir holen die planungsrechtliche Einordnung ein, sehen uns Zuschnitt, Zuwegung und Erschließungsstand an und ordnen den Richtwert Ihrer Lage ein. Eine automatisch erzeugte Spanne erscheint nicht. Stattdessen melden wir uns in der Regel binnen eines Werktags persönlich – kostenlos und unverbindlich.
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Drei Wege, drei Ergebnisse
Welcher Ansatz zu Ihrer Ober-Erlenbacher Fläche passt
Wer in Ober-Erlenbach ein Grundstück bewerten lässt, bringt meist einen dieser drei Fälle mit: eine Baulücke, eine Fläche mit abgängigem Altbestand oder ein Stück Ackerland. Jeder davon verlangt eine eigene Herangehensweise.
Fläche mit Altbestand: Was der Abbruch kostet
Steht auf Ihrer Parzelle ein wenig werthaltiges Nebengebäude oder ein aufgegebener Wirtschaftsbau, ist die Frage, ob der Boden als Baufläche mehr trägt als der Bestand. Abbruch und Entsorgung sind dabei ein Kostenpunkt, der vom Bodenwert abgeht. Liegt die Parzelle im geschützten alten Kern, ist ein Rückbau zudem nicht selbstverständlich, sondern vorab mit der Stadt zu klären. Beide Wege stellen wir einander gegenüber, bevor Sie sich festlegen.
Freie Fläche: den Entwicklungszustand bestimmen
Zwischen Ackerland, Bauerwartungsland, Rohbauland und baureifem Land liegen die größten Wertsprünge, die es bei Boden gibt. Welche Stufe für Ihre Fläche in der Ober-Erlenbacher Flur gilt, ergibt sich aus dem Planungsrecht und nicht aus dem Eindruck vor Ort. Wir holen die Auskunft ein und ordnen ein, was der erreichte Zustand rechtfertigt – ohne eine künftige Höherstufung zu versprechen, die niemand zusagen kann.
Teilfläche, Gesamtfläche oder gar nicht verkaufen
Manchmal ist nicht die ganze Parzelle die richtige Einheit. Eine Abtrennung des hinteren Teils, der Verkauf an den angrenzenden Nachbarn oder das Halten der Fläche bei gleichzeitiger Verpachtung können wirtschaftlich sinnvoller sein als ein Verkauf im Ganzen. Wir rechnen die Varianten durch und sagen Ihnen, welche zu Ihrem Ziel passt.
Woran Sie eine ernsthafte Flächenbewertung erkennen
Vier Bausteine einer belastbaren Bodenwerteinschätzung in Ober-Erlenbach
Fläche mal Richtwert ist keine Bewertung, sondern eine Rechenoperation. Ihr Grundstück bewerten wir stattdessen in vier Arbeitsschritten, die die Einschätzung Ihrer Ober-Erlenbacher Parzelle tragfähig machen – und keiner davon kostet Sie etwas.

Die planungsrechtliche Auskunft als Ausgangspunkt
Bevor irgendetwas gerechnet wird, klären wir, welcher Rahmen für Ihre Fläche gilt: Bebauungsplan, Einfügungsgebot im Innenbereich oder Außenbereich. Erst danach lässt sich sagen, ob überhaupt eine Bebauung im Raum steht und in welchem Umfang.
Auskunft zu Bebauungsplan, Innenbereich oder Außenbereich
Auswertung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung
Kostenlose Ersteinordnung ohne Auftragsbindung

Zuschnitt und Zuwegung vor Ort erfasst
Tiefe, Breite, Höhenverlauf, Grenzbebauung des Nachbarn und die Frage, wie ein Fahrzeug überhaupt auf die Fläche gelangt: Diese Angaben stehen in keiner Tabelle. In der Ober-Erlenbacher Flur entscheidet die Zuwegung häufig darüber, ob eine Parzelle für jemanden außer dem Nachbarn interessant ist.
Aufnahme von Zuschnitt, Tiefe und Grenzverlauf
Prüfung der gesicherten Zufahrt statt bloßem Feldweg
Der Gang über die Fläche ist für Sie kostenlos
Erschließungsstand und Lasten offen benannt
Fehlende Anschlüsse, noch nicht abgerechnete Erschließungsbeiträge oder eine eingetragene Baulast wirken sich unmittelbar auf den Betrag aus, den ein Käufer zahlen kann. Wir benennen diese Positionen vorab, damit sie nicht in der Verhandlung gegen Sie verwendet werden.
Erschließungsstand von Straße, Kanal, Wasser und Strom
Blick ins Baulastenverzeichnis neben dem Grundbuch
Offengelegte Annahmen zu Beiträgen und Folgekosten

Der Weg, der zur Fläche und zu Ihrem Ziel passt
Ob Ansprache eines einzelnen Bauwilligen, Gespräch mit dem angrenzenden Eigentümer, Verpachtung oder ein Verfahren mit mehreren Geboten: Nach der Einschätzung wissen Sie, welcher Weg zu Ihrer Parzelle passt. Entscheiden müssen Sie gar nichts.
Empfehlung zwischen Einzelverkauf, Abtrennung und Halten
Ansprache passender Interessenten aus der Region
Vermarktung nur dann, wenn Sie sich später dafür entscheiden

Zuschnitt und Zuwegung vor Ort erfasst
Tiefe, Breite, Höhenverlauf, Grenzbebauung des Nachbarn und die Frage, wie ein Fahrzeug überhaupt auf die Fläche gelangt: Diese Angaben stehen in keiner Tabelle. In der Ober-Erlenbacher Flur entscheidet die Zuwegung häufig darüber, ob eine Parzelle für jemanden außer dem Nachbarn interessant ist.
Aufnahme von Zuschnitt, Tiefe und Grenzverlauf
Prüfung der gesicherten Zufahrt statt bloßem Feldweg
Der Gang über die Fläche ist für Sie kostenlos
Der Weg zur Zahl für Ihre Fläche
In sechs Schritten zum Bodenwert in Bad Homburg-Ober-Erlenbach
Vom ersten Klick bis zur begründeten Einordnung Ihrer Fläche vergehen meist wenige Tage. Wie schnell es dabei geht, bestimmen Sie; festgelegt sind Sie an keiner Stelle.
Objektart Grundstück und Fläche angeben
In rund drei Minuten wählen Sie die Objektart und die Unterart und tragen die Fläche ein. Ein Baujahr fragt der Fragebogen bei unbebauten Flächen nicht ab, Unterlagen brauchen Sie dafür keine.
Adresse für die Verortung in der Flur
Die Adresse brauchen wir, um Ihre Parzelle dem alten Ortskern, den jüngeren Wohnlagen, dem Gewerbeband oder der offenen Feldflur zuzuordnen; Ihre Kontaktdaten, damit die Rückmeldung Sie erreicht.
Planungsrechtlichen Rahmen einholen
Wir klären, ob ein Bebauungsplan gilt, ob sich ein Vorhaben in die Umgebung einfügen müsste oder ob die Fläche dem Außenbereich zuzurechnen ist, und was daraus für die zulässige Nutzung folgt.
Zuwegung und Anschlüsse vor Ort ansehen
Wo es die Genauigkeit verlangt, gehen wir die Fläche ab: Grenzverlauf, Zuschnitt, Bewuchs, Altbestand, tatsächliche Zufahrt und der Stand der Anschlüsse an Straße, Kanal, Wasser und Strom.
Unsere Rückmeldung zu Ihrer Fläche
Meist schon einen Werktag später hören Sie von uns, telefonisch oder schriftlich. Sie erfahren die Größenordnung, die Anpassung gegenüber dem Richtwert und die Gegenrechnung aus Sicht eines Bauwilligen.
Vermarkten nur, wenn Sie es möchten
Wird aus der Zahl später ein Verkauf, führen wir die Sache mit denselben Unterlagen und derselben Ansprechperson weiter. Wollten Sie nur wissen, woran Sie sind, endet der Vorgang an dieser Stelle.
Falls die Fläche später angeboten wird
Was greift, wenn aus der Einschätzung ein Verkauf wird
Eine Fläche verkauft sich nicht über Innenaufnahmen, sondern über die Vorstellung dessen, was dort möglich ist, und über die Frage, wer davon überhaupt erfährt. Dafür stehen zwei hauseigene Werkzeuge bereit, ohne Aufpreis.
Eine Wiese so zeigen, dass man den Zuschnitt versteht
Unbebaute Flächen wirken auf Fotos fast immer gleich: grün, flach, konturlos. Vivesta Studio ist unsere selbst entwickelte KI-Bildoptimierung und holt aus den Aufnahmen heraus, worauf es ankommt – Belichtung, Farben und Raumwirkung werden nachgezogen, störende Alltagsdetails verschwinden, und Außenaufnahmen lassen sich vom Wetter des Aufnahmetags lösen, was in der offenen Wetterauer Flur besonders zählt. Fotografiert wird beim Termin durch unser Team. An Grenzen, Größe und Zustand der Fläche ändert das nichts; wer hinfährt, findet vor, was er gesehen hat.
Bauwillige und Nachbarn erreichen, die nicht suchen
Für eine Fläche in Ober-Erlenbach kommen oft nur wenige Parteien in Frage: ein einzelner Bauherr aus dem Ort oder dem Frankfurter Umland, ein Betrieb mit Platzbedarf, der angrenzende Eigentümer. Novascale Agency ist unsere hauseigene Agentur für aktive Vermarktung: eine eigene Objekt-Website mit Eckdaten, Lage und direktem Anfrageformular, dazu Werbekampagnen auf Facebook und Instagram parallel zum Portal-Inserat, ausgesteuert nach Region, Interessen und Lebenssituation. Alle Rückmeldungen laufen zentral zusammen und werden vorqualifiziert, bevor sie Sie erreichen. Auf Wunsch arbeiten wir diskret, auch ohne Portal-Inserat.
Maß der Nutzung statt Quadratmeter
Warum das zulässige Bauvolumen den Wert Ihrer Fläche trägt
Zwei gleich große Parzellen in Ober-Erlenbach können weit auseinanderliegen, ohne dass man ihnen das ansieht. Der Unterschied steckt im zulässigen Maß der Nutzung: Die Grundflächenzahl bestimmt, welcher Anteil der Fläche überbaut werden darf, die Geschossflächenzahl, wie viel Geschossfläche über alle Ebenen zusammenkommen darf, und die festgesetzte Bauweise regelt, ob offen oder mit seitlichem Anschluss an den Nachbarn gebaut wird. Wo kein Bebauungsplan gilt, tritt das Einfügungsgebot an diese Stelle, und dann wird der Maßstab aus der tatsächlich vorhandenen Umgebungsbebauung abgeleitet – im alten Kern mit seinen ringförmigen Gassen ein anderer als in den jüngeren Wohnlagen. Wir lesen diesen Rahmen für Ihre Parzelle aus und übersetzen ihn in eine realistisch umsetzbare Bebauung.


Zulässiges Bauvolumen aus dem Maß der Nutzung abgeleitet
Einordnung von Bauweise, Höhe und überbaubarer Fläche
Prüfung des Einfügungsgebots, wo kein Plan gilt
Übersetzung des Rahmens in eine umsetzbare Bebauung
Aus der Statusfrage wurde ein Abschluss
Flächen, die zuerst als offene Frage zu uns kamen
Von der schmalen Lücke zwischen zwei Häusern über die abgetrennte Teilfläche hinter einem Garten bis zur Gewerbeparzelle am Ortsrand: Objekte, bei denen am Anfang niemand genau wusste, was dort überhaupt zulässig ist.

Verkauft
Familienfreundliches Reihenhaus
Nieder-Erlenbach (Frankfurt)
Verkaufspreis:
860.000 €
Verkaufsdauer:
4 Wochen
+3–5%
über Marktpreis

Verkauft
Penthouse mit Dachterrasse
Offenbach
Verkaufspreis:
1.050.000 €
Verkaufsdauer:
10 Wochen
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über Marktpreis

Verkauft
Apartment als Kapitalanlage
Frankfurt-Niederrad
Verkaufspreis:
125.000 €
Verkaufsdauer:
4 Wochen
+10–15%
über Marktpreis

Verkauft
Wohn- und Geschäftshaus
Aschaffenburg
Verkaufspreis:
1.700.000 €
Verkaufsdauer:
6 Wochen
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über Marktpreis

Verkauft
Penthouse mit Dachterrasse
Offenbach
Verkaufspreis:
1.050.000 €
Verkaufsdauer:
10 Wochen
+4–6%
über Marktpreis
Beginnen Sie bei der Fläche
Grundstück bewerten in Bad Homburg-Ober-Erlenbach: hier startet die freie Fläche
Für unbebaute Flächen führt der erste Einstieg zum Ziel. Steht auf Ihrem Grund bereits ein Wohnhaus oder geht es um eine Eigentumswohnung, kommen Sie über den jeweils eigenen Einstieg schneller ans Ziel. Tragfähig wird die Zahl so oder so erst, wenn unser Team sie persönlich geprüft hat – kostenlos und unverbindlich.


Bodenwert der freien Fläche
Hier beginnt die Rechnung beim Baurecht: Erst wenn feststeht, was auf der Parzelle zulässig ist, bekommen Tiefe, Zufahrt und Anschlussstand überhaupt einen Preis.
Bebaute Fläche mit Wohnhaus
Steht auf dem Grund bereits ein Wohngebäude, werden Boden und Gebäude getrennt gerechnet – ein anderer Weg als bei der reinen Fläche.
Wohnung mit Anteil am Grund
Bei der Eigentumswohnung zählen Etage, Zuschnitt, der Zustand des Gesamthauses und der Vermietungsstatus; der Bodenanteil tritt in den Hintergrund.
Wenn der eigene Grund zur Frage wird
Weshalb Flächeneigentümer in Ober-Erlenbach den Bodenwert klären lassen
Bei einer Fläche steht am Anfang fast nie ein Verkaufsentschluss, sondern eine offene Frage: Was ist dieses Stück Boden eigentlich wert, und was darf darauf passieren? Diese sechs Anlässe führen Eigentümer aus dem Ort am häufigsten zu uns:
Geerbte Flur- und Gartenflächen ordnen
In Familien, die seit Generationen in Ober-Erlenbach ansässig sind, gehören zum Nachlass oft mehrere kleine Parzellen in der Flur, deren Lage und Status niemand mehr genau kennt. Für die Auseinandersetzung unter Miterben braucht es eine Zahl, die alle akzeptieren, und dafür muss zuerst geklärt sein, welche Fläche Bauland sein könnte und welche schlicht Acker bleibt. Wir erstellen die Markteinschätzung als gemeinsame Grundlage; was steuerlich daraus folgt und wie die Übertragung abläuft, klären Steuerberater und Notar.
Ein Angebot des Nachbarn einordnen
Angrenzende Eigentümer sind bei Flächen die häufigsten Interessenten, und ihr erstes Angebot orientiert sich verständlicherweise an ihrem eigenen Vorteil. Ohne eigene Zahl lässt sich nicht beurteilen, ob der genannte Betrag dem Status Ihrer Parzelle entspricht. Wir ordnen den Richtwert Ihrer Ober-Erlenbacher Lage ein, rechnen Zuschnitt und Zuwegung gegen und geben Ihnen eine begründete Größenordnung an die Hand; für steuerliche Fragen bleibt Ihr Steuerberater zuständig.
Den Startpreis für eine Baulücke festlegen
Baulücken im gewachsenen Ober-Erlenbacher Kern sind selten, und genau deshalb gibt es kaum Vergleichsfälle aus derselben Gasse. Ein zu hoher Einstieg lässt die Fläche liegen, ein zu niedriger verschenkt Substanz, die sich nicht zurückholen lässt. Wir leiten den Startpreis aus dem zulässigen Maß der Nutzung und der Gegenrechnung eines Bauwilligen ab, statt eine Zahl aus der Nachbarschaft zu übernehmen, die einem ganz anderen Zuschnitt entstammt.
Gleich welcher Anlass: Zuerst wird der Flächenstatus geklärt
Der Fragebogen nimmt Objektart, Fläche und Adresse auf und ist in rund drei Minuten erledigt – ohne Kosten, ohne Verpflichtung. Danach holen wir die planungsrechtliche Einordnung ein, prüfen Ihre Angaben von Hand und melden uns persönlich mit einer begründeten Größenordnung. Ein kleiner erster Schritt, aus dem sich alles Weitere in Ruhe entscheiden lässt.
Lohnt sich der Schritt zur Baureife?
Fehlende Anschlüsse, eine ungesicherte Zufahrt oder ein noch stehender Altbestand lassen sich beseitigen, aber jede dieser Maßnahmen kostet Geld und muss sich im Preis wiederfinden. Wir stellen die absehbaren Aufwendungen dem möglichen Wertzuwachs gegenüber und sagen Ihnen offen, wenn der Verkauf im jetzigen Zustand die klügere Wahl ist. Ob eine Höherstufung des Entwicklungszustands überhaupt in Betracht kommt, entscheidet allein die Bauleitplanung der Stadt.
Trennung, wenn Boden zum gemeinsamen Vermögen zählt
Gehört eine Fläche in der Ober-Erlenbacher Gemarkung beiden Partnern, hängt die gesamte Auseinandersetzung an ihrem Wert, und gerade bei Boden gehen die Vorstellungen weit auseinander, weil der Status selten bekannt ist. Wir bewerten sachlich anhand des planungsrechtlichen Rahmens, halten jede Annahme schriftlich fest und bewerten ohne Rücksicht darauf, wem das Ergebnis lieber wäre. Die rechtliche Einordnung übernimmt ein Fachanwalt für Familienrecht.
Fläche beleihen oder ein Vorhaben finanzieren
Wer auf der eigenen Parzelle bauen oder sie als Sicherheit einbringen will, geht besser mit einer Größenordnung ins Bankgespräch als mit einer Vermutung. Zu unterscheiden sind dabei zwei Größen: Wir liefern die Markteinschätzung, während der Beleihungswert von der Bank nach eigenen Richtlinien festgelegt wird und regelmäßig darunter liegt. Bei Flächen ohne gesicherte Bebaubarkeit fällt dieser Abstand erfahrungsgemäß besonders deutlich aus.
Flächen ohne passenden Vergleich
Hofstelle, Restfläche, Gartengrundstück – Sonderfälle der Feldflur
Manche Flächen lassen sich mit keinem Ansatz aus dem Lehrbuch erfassen, weil ihre Besonderheit gerade darin liegt, dass es nichts Vergleichbares gibt. Diese drei Konstellationen bringen Ober-Erlenbacher Eigentümer besonders häufig zu uns:
Die aufgegebene Hofstelle am Rand der Flur
Zu einer landwirtschaftlichen Hofstelle gehören meist Wirtschaftsgebäude, befestigte Flächen und umliegendes Grün- oder Ackerland, und für dieses Gesamtgebilde existiert in der Umgebung schlichtweg kein Vergleichsfall. Entscheidend ist, was von der Fläche dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zugerechnet wird und was dem Außenbereich, denn für eine aufgegebene Nutzung im Außenbereich gelten enge Regeln, die eine beliebige Nachnutzung ausschließen. Wir sortieren die Teilflächen nach ihrem Status, bewerten sie getrennt und benennen offen, welche Frage nur die Bauaufsicht verbindlich beantworten kann.

Die Restfläche hinter dem eigenen Garten
Viele Ober-Erlenbacher Grundstücke reichen tief nach hinten bis an den Feldrand, und irgendwann steht die Frage im Raum, ob sich der hintere Teil abtrennen und eigenständig verwerten lässt. Ob das gelingt, hängt an Mindestgrößen, Abstandsflächen und vor allem daran, wie die hintere Parzelle erreicht werden soll – eine Zufahrt über das vordere Grundstück muss dauerhaft gesichert sein, üblicherweise über eine Baulast. Wir prüfen die Teilbarkeit, klären den Eintragungsbedarf und rechnen aus, ob die Summe der Teile den Wert der ungeteilten Fläche tatsächlich übersteigt.

Das Gartengrundstück ohne gesicherte Zufahrt
Ein Gartengrundstück am Feldweg, seit Jahrzehnten in Familienbesitz, wirkt auf der Karte wie Bauland und ist es planungsrechtlich in aller Regel nicht; hinzu kommt oft, dass keine gesicherte Zufahrt besteht und Anschlüsse fehlen. Wer eine solche Fläche mit Baulandhoffnung anbietet, verliert Zeit und Glaubwürdigkeit. Im kostenlosen ersten Schritt holen wir die Auskunft über den Status ein, benennen die Zuwegungsfrage und zeigen Ihnen, welche Verwertung – Verkauf an einen Nachbarn, Verpachtung oder Halten – für Ihre Fläche realistisch ist.

Unklarheiten über Ihre Fläche?
Sprechen wir über den Status Ihrer Ober-Erlenbacher Parzelle
Eine Fläche, bei der niemand mehr weiß, ob sie Bauland oder Acker ist; eine Zufahrt, die nur über den Nachbarn führt; ein Altbestand, der im Weg steht – rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Telefonisch, per E-Mail oder bei einem Gang über die Fläche. Offen, unverbindlich und in Ihrem Tempo.
Zuwegung und Anschlüsse
Wie Erschließung und Zufahrt den Bodenwert verschieben
Planungsrecht allein macht aus einer Fläche noch keinen Bauplatz; ohne Erschließung bleibt die Genehmigung ein Stück Papier. Als baureif erschlossen gilt eine Parzelle erst, wenn Straße, Kanalisation, Wasser und Strom anliegen und die zugehörigen Beiträge abgerechnet sind. Fehlt davon etwas, muss der Käufer zuerst investieren, und genau dieser Betrag geht vom Bodenwert ab. Rund um Ober-Erlenbach kommt die Zuwegung als zweite Hürde hinzu: Am Übergang zur Feldflur endet manche Parzellengrenze an einem Wirtschaftsweg, der als gesicherte Zufahrt für ein Bauvorhaben nicht genügt, und im engen alten Kern ist oft fraglich, wie ein Fahrzeug überhaupt auf die Fläche gelangt. Weil der Ort keinen eigenen Schienenhalt besitzt und der Alltag über Bus und Straße läuft, wiegt dieser Punkt hier schwerer als in Lagen mit kurzem Weg zum Bahnsteig. Wir prüfen beides und setzen es als eigene Position an.


Prüfung der Anschlüsse und noch offener Erschließungsbeiträge
Unterscheidung zwischen Wirtschaftsweg und gesicherter Zufahrt
Klärung notwendiger Baulasten für hintere Parzellen
Erreichbarkeit der Fläche als eigener Wertfaktor
Grundstück bewerten Bad Homburg-Ober-Erlenbach
Was den Bodenwert zwischen altem Kern und Feldrand bestimmt
Boden folgt anderen Regeln als Gebäude: Planungsrecht, Entwicklungszustand, Zuschnitt, Zuwegung und Erschließung bestimmen, was eine Fläche trägt. Hier finden Ober-Erlenbacher Flächeneigentümer die Zusammenhänge, die vor einer Verkaufs-, Teilungs- oder Übergabeentscheidung zählen.
Innenbereich, Außenbereich und die unsichtbare Linie
Die wichtigste Grenze auf einer Ober-Erlenbacher Flurkarte ist keine, die man sehen kann. Liegt eine Fläche im im Zusammenhang bebauten Ortsteil, richtet sich die Zulässigkeit eines Vorhabens danach, ob es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Beginnt hinter der letzten bebauten Parzelle der Außenbereich, sind nach Paragraf 35 des Baugesetzbuchs nur wenige, eng umrissene Vorhaben zulässig, überwiegend solche mit land- oder forstwirtschaftlichem Bezug. Weil der Ort in der offenen Wetterauer Feldflur liegt und die Bebauung an vielen Stellen unvermittelt in Acker- und Grünland übergeht, verläuft diese Linie hier auffallend oft mitten durch das, was aus der Ferne wie ein zusammenhängendes Ortsbild wirkt. Wo genau sie liegt, beantwortet nicht der Eindruck vor Ort, sondern die Bauaufsicht.
Die vier Entwicklungszustände und ihre Wertsprünge
Das Bewertungsrecht unterscheidet Flächen der Land- oder Forstwirtschaft, Bauerwartungsland, Rohbauland und baureifes Land. Zwischen diesen Stufen liegen die größten Sprünge, die es bei Boden überhaupt gibt, und sie haben nichts mit der Größe der Parzelle zu tun. Bauerwartungsland lässt eine Bebauung nach den Gegebenheiten erwarten, ist planungsrechtlich aber nicht gesichert; Rohbauland ist bereits ausgewiesen, aber noch nicht erschlossen oder noch nicht zweckmäßig zugeschnitten; baureifes Land ist nach öffentlichem Recht bebaubar und erschlossen. In der Ober-Erlenbacher Flur trägt manche Fläche seit Jahrzehnten die Hoffnung auf eine Höherstufung, die niemand zusagen kann. Wir ordnen ein, welcher Zustand heute erreicht ist, und rechnen mit diesem – nicht mit einer Erwartung.
Bodenrichtwert richtig einordnen statt abzulesen
Der zuständige Gutachterausschuss veröffentlicht Bodenrichtwerte für abgegrenzte Zonen; sie beruhen auf ausgewerteten Kaufverträgen und sind eine ernstzunehmende Orientierung. Sie beschreiben allerdings ein gedachtes Grundstück mit einem bestimmten Entwicklungszustand und einem üblichen Zuschnitt, nicht Ihre Parzelle. Weicht Ihre Fläche ab, etwa durch eine ungewöhnliche Tiefe, eine fehlende eigene Zufahrt, eine Ecklage oder einen abweichenden Erschließungsstand, ist der Wert anzupassen. Wer die Tabellenzahl einfach mit der Quadratmeterzahl multipliziert, erhält eine Größe, die zufällig stimmen kann und meistens nicht stimmt. Deshalb nennen wir bewusst keine Richtwertzahl vorab, sondern leiten die Anpassung für Ihre Ober-Erlenbacher Fläche nachvollziehbar her.
Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und das Einfügungsgebot
Wo ein Bebauungsplan gilt, steht das zulässige Maß der baulichen Nutzung darin: Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf, die Geschossflächenzahl, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche zulässig ist, dazu kommen Bauweise, Höhe und die überbaubare Fläche. Wo kein Plan existiert, tritt das Einfügungsgebot an diese Stelle, und der Maßstab wird aus der vorhandenen Umgebungsbebauung abgeleitet. Für Ober-Erlenbach ist das praktisch bedeutsam, weil der alte Kern mit seinen ringförmigen Gassen und unregelmäßigen Parzellen einen ganz anderen Maßstab vorgibt als die jüngeren Wohnlagen mit regelmäßigen Zuschnitten. Zwei Flächen derselben Größe können deshalb völlig verschiedene Bebauungen tragen.
Zuschnitt, Tiefe und die Frage der Zuwegung
Nach dem Status ist die Geometrie der wichtigste Wertfaktor. Eine sehr schmale oder sehr tiefe Parzelle lässt sich schlechter ausnutzen als eine annähernd rechteckige, weil Abstandsflächen und die überbaubare Fläche den Zuschnitt begrenzen. Entscheidender ist oft die Zuwegung: Eine Fläche ohne eigene Anbindung an eine öffentliche Straße ist für ein Bauvorhaben nur nutzbar, wenn die Zufahrt dauerhaft gesichert ist, üblicherweise über eine Baulast zulasten des vorderen Grundstücks. Am Übergang zur Ober-Erlenbacher Feldflur grenzen viele Parzellen an Wirtschaftswege, die diese Anforderung nicht erfüllen. Wir sehen uns die tatsächliche Erreichbarkeit an, weil sie darüber entscheidet, ob eine Fläche für mehr als den direkten Nachbarn interessant ist.
Erschließung, Beiträge und was davon beim Käufer landet
Erschlossen ist eine Fläche, wenn Anschlüsse an eine befahrbare öffentliche Straße, an Kanalisation, Wasser und Strom bestehen. Fehlt davon etwas, muss der Erwerber vorleisten, bevor er bauen kann, und dieser Betrag wird vom Kaufpreis abgezogen – meist großzügiger, als es die tatsächlichen Kosten rechtfertigen. Zusätzlich kann die Gemeinde Erschließungsbeiträge erheben, wenn eine Anlage erstmalig hergestellt wird; ob und in welcher Höhe das für Ihre Fläche noch aussteht, ist bei der Stadt zu erfragen. Bei innerörtlichen Lücken in Ober-Erlenbach ist die Erschließung meist vorhanden, an den Rändern zur Flur hin nicht immer vollständig. Wir klären den Stand vorab, damit die Position als benannte Größe in die Bewertung eingeht statt als diffuses Risiko.
Wann sich aus einer tiefen Parzelle zwei Einheiten machen lassen
Weil viele Grundstücke im Ort tief nach hinten reichen, ist die Abtrennung einer rückwärtigen Fläche eine der häufigsten Fragen überhaupt. Wirtschaftlich kann sie sich lohnen, denn die Summe zweier verwertbarer Einheiten übersteigt oft den Wert der ungeteilten Fläche. Ob sie zulässig ist, hängt an mehreren Bedingungen gleichzeitig: dem Planungsrecht, ortsüblichen Mindestgrößen, den einzuhaltenden Abstandsflächen und vor allem der gesicherten Zufahrt zur hinteren Parzelle. Hinzu kommt die Frage, ob sich eine rückwärtige Bebauung überhaupt in die Umgebung einfügt, was gerade im gewachsenen Kern mit seiner ringförmigen Struktur keineswegs selbstverständlich ist. Wir arbeiten diese Bedingungen der Reihe nach ab und halten die beiden Rechnungen gegeneinander, solange noch kein Vermessungsauftrag Kosten verursacht hat.
Baulasten: die Eintragung, die nicht im Grundbuch steht
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsicht, etwa die Duldung einer Zufahrt, die Übernahme von Abstandsflächen des Nachbarn oder eine Verpflichtung, eine Teilfläche nicht zu bebauen. Sie wird im Baulastenverzeichnis geführt und steht gerade nicht im Grundbuch, weshalb sie bei Eigentümern regelmäßig in Vergessenheit gerät. Für den Bodenwert ist sie erheblich: Eine übernommene Abstandsfläche kann die eigene Bebaubarkeit dauerhaft einschränken, eine eingetragene Zufahrt zugunsten des Hinterliegers mindert die Nutzbarkeit des vorderen Teils. In gewachsenen Ortslagen wie dem Ober-Erlenbacher Kern, wo Grenzen über Jahrhunderte entstanden sind, lohnt der Blick in dieses Verzeichnis besonders. Wir machen ihn zum festen Bestandteil der Prüfung.
Was ein stehengebliebener Altbestand vom Bodenwert abzieht
Steht auf einer Parzelle noch ein Gebäude, das wirtschaftlich am Ende seiner Nutzungszeit ist, verschiebt sich die Rechnung. Der Bodenwert ist dann um die Kosten für Abbruch und Entsorgung zu mindern, und diese fallen je nach Bauart, Baustoffen und Zugänglichkeit sehr unterschiedlich aus; bei engen Zufahrten im alten Ortskern ist der Aufwand höher als auf einer frei anfahrbaren Fläche. Steht das Gebäude im geschützten Kern, ist überdies offen, ob ein Rückbau überhaupt zulässig wäre; das beantwortet die Stadt für den konkreten Fall. Manchmal trägt der vorhandene Bestand nach Instandsetzung mehr als die freie Fläche. Wir beziffern deshalb beide Möglichkeiten, statt die eine stillschweigend vorauszusetzen.
Die Gegenrechnung aus Sicht dessen, der bauen will
Neben der Einordnung des Richtwerts steht eine zweite Betrachtung, die vom Ergebnis her denkt. Wer eine Fläche erwirbt, um darauf zu bauen, schätzt zuerst, was am Ende dort steht und was es einbringt, zieht Bau-, Erschließungs- und Vertriebskosten sowie Wagnis und Gewinn ab; was danach noch offen ist, kann er für den Erwerb der Fläche aufwenden. Diese Rechnung erklärt, warum eine Fläche mit hohem zulässigem Maß der Nutzung deutlich mehr tragen kann als eine Nachbarfläche gleicher Größe mit engem Rahmen. Für Gewerbeflächen am Lohwald läuft sie anders als für eine Wohnbaulücke, weil dort Hallenhöhe, Andienung und Stellplatzbedarf die Kalkulation bestimmen. Wir rechnen beide Wege und zeigen Ihnen, wo sie auseinanderlaufen und warum.
Acker, Grünland und Gartenflächen ohne Bauerwartung
Ein erheblicher Teil der Ober-Erlenbacher Gemarkung ist landwirtschaftlich genutzte Fläche, dazu kommen Gartengrundstücke am Rand der Bebauung. Für diese Flächen gilt ein eigener Markt mit einem eigenen Käuferkreis: Landwirte, Nachbarn, Bestandshalter aus dem Ort. Der Wert bemisst sich nach Ertragsfähigkeit, Zuschnitt, Erreichbarkeit über Wirtschaftswege und der Frage, ob eine bestehende Pacht mitübernommen wird. Eine Bauerwartung darf in einer seriösen Bewertung nur dann eingepreist werden, wenn sie sich auf konkrete planungsrechtliche Anhaltspunkte stützt, und nicht darauf, dass die nächste Bebauung nur wenige hundert Meter entfernt liegt. Wir sagen Ihnen offen, wenn eine Fläche nach heutigem Stand schlicht Ackerland ist.
Was eine Flächeneinschätzung leistet und wo sie endet
Was wir liefern, ist eine hergeleitete und überprüfbare Aussage darüber, welche Größenordnung Ihre Fläche tragen dürfte – genug, um über Verkauf, Teilung, Übergabe oder ein Bankgespräch zu entscheiden. Ein beglaubigtes Gutachten ist sie ausdrücklich nicht: Verlangt ein streitiges Verfahren Beweiskraft, sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zuständig. Verbindliche Auskünfte über das, was auf einer Fläche zulässig ist, erteilt allein die zuständige Bauaufsicht, und eine Bauvoranfrage ist dafür das geeignete Mittel. Den Beleihungswert setzt die finanzierende Bank nach eigenen Maßstäben fest. Für steuerliche und rechtliche Fragen bleiben Steuerberater, Notar und Fachanwalt zuständig. Wer sein Grundstück bewerten lassen möchte, in Bad Homburg-Ober-Erlenbach und mit dieser klaren Abgrenzung, weiß am Ende genau, worauf die Zahl trägt.
Was Flächeneigentümer wissen wollen
Grundstück bewerten in Bad Homburg-Ober-Erlenbach – häufige Fragen
Vom planungsrechtlichen Status über die Zuwegung und die Erschließung bis zur Teilbarkeit: die Punkte, die Eigentümer von Flächen in Ober-Erlenbach vor einer Einschätzung klären wollen.
Grundstück bewerten in Bad Homburg-Ober-Erlenbach – wie fange ich an?
Am Anfang steht der kurze Fragebogen: Objektart Grundstück, danach Unterart und Fläche – ein Baujahr wird bei unbebauten Flächen nicht abgefragt. Zum Schluss geben Sie die Adresse und Ihre Kontaktdaten an, was in wenigen Minuten erledigt ist und Sie nichts kostet. Anschließend prüfen wir Ihre Angaben persönlich, ordnen die Parzelle dem alten Kern, den jüngeren Wohnlagen, dem Gewerbeband oder der Feldflur zu und holen die planungsrechtliche Einordnung ein. Die Rückmeldung erreicht Sie telefonisch oder per E-Mail, in der Regel noch innerhalb eines Werktags. Verpflichtet sind Sie dadurch zu nichts.
Warum reicht die Quadratmeterzahl nicht für den Wert?
Weil bei Boden nicht die Größe zählt, sondern das, was auf der Fläche zulässigerweise geschehen darf. Zwei gleich große Parzellen in Ober-Erlenbach können weit auseinanderliegen, je nachdem ob für die eine ein Bebauungsplan gilt und die andere dem Außenbereich zugerechnet wird. Dazu kommen Zuschnitt, Tiefe, die Frage der gesicherten Zufahrt und der Erschließungsstand, die alle unmittelbar auf den Betrag wirken. Ein Online-Rechner der Portale multipliziert Fläche mit einem Durchschnittswert und kennt keinen dieser Punkte. Wir holen deshalb zuerst die Auskunft über den Status ein und rechnen danach.
Woher weiß ich, ob meine Fläche im Außenbereich liegt?
Verbindlich sagt Ihnen das nur die zuständige Bauaufsicht, und das ist keine Ausflucht, sondern der einzig seriöse Weg. Anhaltspunkte gibt es allerdings: Flächen, die am Ortsrand von Ober-Erlenbach unvermittelt in Acker- und Grünland übergehen, gehören häufig nicht mehr zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil, auch wenn sie an eine Straße grenzen. Was dort gebaut werden darf, ist dann nicht mehr eine Frage des Einfügens, sondern eines engen gesetzlichen Ausnahmekatalogs. Für die Bewertung ist die Einordnung entscheidend, weil sie den Entwicklungszustand und damit die Größenordnung festlegt. Wir holen die Auskunft im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung ein und sagen Ihnen offen, wenn eine Bauvoranfrage der nächste sinnvolle Schritt wäre.
Zahlt ein Käufer genau den Bodenrichtwert meiner Lage?
Nein. Der Richtwert ist eine Orientierungsgröße. Der zuständige Gutachterausschuss leitet ihn aus beurkundeten Kaufverträgen ab und bezieht ihn auf ein Musterobjekt der jeweiligen Zone, nicht auf Ihr Flurstück. Sobald Geometrie, Zufahrt, Anschlussstand oder ein verbliebenes Gebäude von diesem Muster abweichen, trägt die Tabellenzahl allein nicht mehr. Deshalb multiplizieren wir den Richtwert nicht einfach mit der Fläche, sondern begründen die Anpassung Position für Position und stellen ihr die Gegenrechnung aus Sicht eines Bauwilligen zur Seite. Konkrete Zahlen nennen wir erst, wenn wir wissen, worüber wir reden.
Kann ich den hinteren Teil meines Grundstücks abtrennen?
Das kommt darauf an, und es ist eine der häufigsten Fragen im Ort, weil viele Ober-Erlenbacher Parzellen tief bis an den Feldrand reichen. Zu prüfen sind das geltende Planungsrecht, ortsübliche Mindestgrößen, die einzuhaltenden Abstandsflächen und die Frage, ob sich eine rückwärtige Bebauung überhaupt in die Umgebung einfügt. Der entscheidende Punkt ist meist die Zufahrt: Die hintere Fläche braucht eine dauerhaft gesicherte Anbindung, die üblicherweise über eine Baulast zulasten des vorderen Teils eingetragen wird. Wirtschaftlich lohnt sich eine Teilung nur, wenn die Summe der Teile den Wert der ungeteilten Fläche übersteigt. Wir prüfen die Voraussetzungen und rechnen beide Varianten durch, bevor Sie einen Vermesser beauftragen.
Wie wirkt sich eine fehlende Erschließung auf den Preis aus?
Sie mindert den Wert, weil der Erwerber vorleisten muss, bevor er bauen kann. Gefordert sind eine Anbindung an eine befahrbare öffentliche Straße und Anschlüsse für Abwasser, Wasser und Strom; fehlt eines davon, kalkuliert der Käufer den Aufwand – und tut das in der Verhandlung meist großzügiger, als es die tatsächlichen Kosten rechtfertigen. Dazu können Erschließungsbeiträge treten, die noch nicht abgerechnet sind; ihren Stand erfragen Sie bei der Stadt. Innerhalb der Ober-Erlenbacher Ortslage ist dieser Punkt selten ein Thema, an der Kante zur Flur dagegen regelmäßig. Wir beziffern ihn vorab, statt ihn dem Käufer zur freien Schätzung zu überlassen.
Auf meiner Fläche steht noch ein altes Gebäude – was bedeutet das?
Es kommt darauf an, ob der Bestand mehr trägt als die freie Fläche. Ist das Gebäude wirtschaftlich am Ende seiner Nutzungszeit, wird der Bodenwert um die Kosten für Abbruch und Entsorgung gemindert, und die fallen je nach Bauart, Baustoffen und Zugänglichkeit sehr verschieden aus; eine enge Zufahrt im alten Ortskern verteuert die Sache spürbar. Für Gebäude in der geschützten Gesamtanlage ist außerdem vorab zu klären, ob ein Rückbau überhaupt in Frage kommt; verbindlich entscheidet das die Stadt. Manchmal lohnt sich eine Instandsetzung mehr als der Rückbau. Wir stellen beide Rechnungen nebeneinander, damit Sie den wirtschaftlich sinnvolleren Weg erkennen, bevor Sie sich festlegen.
Zählt es gegen meine Fläche, dass es keinen Bahnhalt im Ort gibt?
Es verschiebt die Kriterien, statt pauschal Wert abzuziehen. Ein Schienenhalt liegt nicht im Ort; erreichbar ist einer über Busse Richtung Bad Homburg, Frankfurt-Nieder-Erlenbach und Friedrichsdorf, während die Straße über Bad Homburg zur A 661 und über das Bad Homburger Kreuz zur A 5 führt. Bei Flächen bedeutet das: Die erreichbare Zufahrt, Rangierraum und die Frage, ob später Stellplätze auf dem Grundstück unterzubringen sind, wiegen schwerer als die Entfernung zu einem Bahnsteig. Die Interessenten sind überwiegend Menschen, die sich bewusst für ein Haus mit Garten in einem gewachsenen Ort entscheiden. Wir setzen die Verkehrslage als eigenen Faktor an und nicht als allgemeinen Abzug.
Welche Unterlagen brauche ich für die Einschätzung?
Für den Einstieg genügen die Adresse und die ungefähre Fläche; heraussuchen müssen Sie zunächst nichts. Genauer wird es mit dem Grundbuchauszug, einem Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Flurstücksnummer und Zuschnitt sowie Angaben zu bestehenden Pachtverhältnissen. Wertvoll ist zusätzlich der Blick ins Baulastenverzeichnis, das getrennt vom Grundbuch geführt wird und in gewachsenen Ortslagen wie dem Ober-Erlenbacher Kern regelmäßig Überraschungen bereithält. Liegt ein Bebauungsplan vor oder gab es bereits eine Bauvoranfrage, hilft auch das erheblich. Fehlende Papiere halten uns nicht auf: Wir sagen Ihnen, welches Dokument die Spanne am stärksten verengt, und wo es zu bekommen ist.
Können Sie mir sagen, ob aus meiner Fläche einmal Bauland wird?
Nein, und wer das zusagt, überschreitet seine Kompetenz. Ob eine Fläche künftig als Bauland ausgewiesen wird, entscheidet die Bauleitplanung der Stadt in einem förmlichen Verfahren, nicht ein Makler und nicht ein Gutachter. Was wir tun können, ist den heute erreichten Entwicklungszustand einzuordnen und zu erklären, unter welchen Voraussetzungen das Bewertungsrecht überhaupt von einer Bauerwartung spricht: Es braucht konkrete planungsrechtliche Anhaltspunkte, nicht die Nähe zur nächsten Bebauung. Eine Fläche in der Ober-Erlenbacher Flur als Bauerwartungsland zu bepreisen, nur weil der Ortsrand wenige hundert Meter entfernt liegt, wäre unseriös und fällt spätestens beim ernsthaften Interessenten auf. Wir bewerten den Stand von heute und benennen die Unsicherheit offen.
Reicht Ihre Einschätzung für das Finanzamt oder für ein Gericht?
Das hängt am Adressaten. Solange es um die Vorbereitung eines Verkaufs, die Verständigung unter Miterben, ein erstes Sondieren bei der Bank oder die Einordnung eines Nachbarangebots geht, trägt unsere Einschätzung. Verlangt dagegen ein Gericht Beweiskraft, führt kein Weg an einem kostenpflichtigen Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorbei. Für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer setzt das Finanzamt ohnehin einen eigenen Wert nach dem Bewertungsgesetz an, der bei unbebauten Flächen stark am Bodenrichtwert hängt und vom Marktwert abweichen kann. Den Beleihungswert legt Ihre Bank nach eigenen Richtlinien fest. Braucht Ihr Anlass ein förmliches Gutachten, hören Sie das von uns auch dann, wenn wir daran nichts verdienen.
Was kostet die Bewertung meines Grundstücks in Ober-Erlenbach?
Nichts. Der Fragebogen, die persönliche Prüfung, das Einholen der planungsrechtlichen Einordnung und ein etwaiger Gang über die Fläche sind für Sie kostenfrei, und ein Auftrag für einen Verkauf ist damit zu keinem Zeitpunkt verbunden. Versteckte Gebühren gibt es nicht, und Nachfassanrufe gehören nicht zu unserem Vorgehen. Viele Flächen, die wir einordnen, werden nie angeboten – die Eigentümer wollten schlicht wissen, woran sie sind. Kostenpflichtig ist allein das förmliche Verkehrswertgutachten, das ein vereidigter Sachverständiger erstellt und das die wenigsten Anlässe tatsächlich verlangen.
Flächen auch außerhalb Ober-Erlenbachs
Grundstück bewerten in Bad Homburg-Ober-Erlenbach und in der Region
Grundstück bewerten in Bad Homburg-Ober-Erlenbach ist nur ein Ausschnitt: Für Flächeneigentümer in der gesamten Rhein-Main-Region ordnen wir den Bodenwert ein – beginnend beim planungsrechtlichen Status, danach Zuschnitt, Zuwegung und Erschließung, geprüft von Hand statt multipliziert.

























































































































































































































































